10 Jahre nach der FABI-Abstimmung: Bilanz zum neuen Finanzierungs- und Ausbausystem bei der Bahn

Vor zehn Jahren hat das Stimmvolk mit klarer Mehrheit der Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) zugestimmt. Damit konnte der Bahninfrastrukturfonds geschaffen werden: Eine sichere, unbefristete Finanzierungsquelle für Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Bahnnetzes. Das neue System hat sich bewährt, gewisse Entwicklungen müssen aber genau beobachtet werden.

Mit dem Programm «Bahn 2000» hat der Schienenverkehr in der Schweiz einen neuen Aufschwung erlebt. Die damit verbundenen Verbesserungen haben zu einem markanten Wachstum der Nachfrage beigetragen. Dies führte wiederum zu Engpässen und einer starken Beanspruchung der Infrastruktur. Für die Weiterentwicklung unseres Bahnnetzes und für seinen sicheren Betrieb mussten neue Wege gefunden werden. Die Antwort des Bundes auf diese Herausforderung war FABI. Die Vorlage wurde am 9. Februar 2014 mit 62% Ja-Stimmen angenommen.

Solide und nachhaltige Finanzierung

FABI ermöglichte mit der Schaffung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) eine solide und dauerhafte Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur. Die Mittel, die der Bund bisher über verschiedene Kanäle für die Bahn ausgegeben hatte, wurden in einem einzigen Gefäss zusammengelegt. Dank Beiträgen von allen Beteiligten (Bund, Kantone, Unternehmen, Reisende, Steuerzahlende sowie Konsumenten) fliessen heute jährlich rund 6 Milliarden Franken in den BIF. Durch die unbefristete Fondslösung ausserhalb des allgemeinen Bundeshaushaltes mit garantierten, zweckgebundenen Einnahmen wird die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur einfacher, transparenter und stetiger. Der BIF gilt in vielen anderen Ländern als Vorbild.

Unterhalt hat Vorrang

Die Schaffung des BIF macht es möglich, das bestehende Bahnnetz der SBB sowie Privatbahnen angemessen zu unterhalten und zu modernisieren und dem Parlament alle vier bis acht Jahre ein neues Ausbauprogramm zu unterbreiten. Bei den Ausgaben des BIF geniessen Investitionen in den Substanzerhalt und den Betrieb des bestehenden Netzes Vorrang. Die übrigen Mittel – im Durchschnitt 20% der BIF-Einnahmen – dienen dazu, das Netz unter Federführung des Bundes bedarfsgerecht weiter auszubauen.

Nächster Ausbauschritt in Vorbereitung

Im Rahmen der Abstimmung vom 9. Februar 2014 wurde der Ausbauschritt 2025 beschlossen. Wichtige damals beschlossene Projekte befinden sich heute in der Umsetzung (z. B. Ausbau des Bahnhofs Basel SBB, neuer Doppelspurtunnel zwischen Ligerz und Twann) oder sind bereits in Betrieb (z. B. Doppelspur der Zentralbahn im Bahnhof Luzern oder neue Überholgleise für den Güterverkehr zwischen Genf und Nyon und bei Romont). Im Jahr 2019 hat das Parlament den Ausbauschritt 2035 gutgeheissen, die Botschaft zum nächsten Ausbauschritt hat es für 2026 angefordert.

Umsetzung von Ausbau-Beschlüssen als Herausforderung

Das Parlament hat die Anträge des Bundesrats für die Ausbauschritte 2025 und 2035 deutlich aufgestockt. Das finanzielle Volumen beider Massnahmenpakete liegt weit über 20 Milliarden Franken. Die politischen Erwartungen für einen weiteren, darüber hinaus gehenden Ausbau sind gross. Mit den laufenden und beschlossenen Ausbauten sind die Mittel des BIF bis gegen 2035 verplant.

Die Menge an laufenden und absehbaren Baustellen auf dem Bahnnetz ist so hoch, dass zusätzliche Bauten zu massiven Einschränkungen führen würden, die von den Kundinnen und Kunden wohl nicht mehr akzeptiert würden. Wegen neuen betrieblichen Annahmen der SBB sowie längere Umsteigezeiten wegen mehr Reisende und längere Züge sind für die Realisierung des mit den bisherigen Programmen angestrebten Ziel-Angebots zudem zusätzliche Ausbauten notwendig. Gleichzeitig lässt auch der Fachkräftemangel bei den Bahnen einen noch grösseren Ausbau derzeit als unrealistisch erscheinen. Diese Problematik gilt es im Hinblick auf weitere Beschlüsse zu berücksichtigen.


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