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EFD und UVEK fechten LSVA-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an

18. November 2009 @ 17:40 Uhr | Ihr Kommentar | Seite als PDF | Meldung senden 

Eidgenössisches Finanzdepartement / Generalsekretariat UVEK / VCS Verkehrs-Club der Schweiz / ASTAG
Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ziehen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur LSVA an das Bundesgericht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich am 21. Oktober 2009 gegen die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die 2008 wirksam geworden war, entschieden. Ab sofort erhebt die Oberzolldirektion die Abgabe nach dem Tarif, der vor der Erhöhung gültig gewesen war.

Gegen die Tariferhöhung bei der LSVA vom 1. Januar 2008 hatten rund 5000 Fahrzeughalter Einsprache erhoben. Die Oberzolldirektion hatte die Einsprache in drei Fällen abgewiesen und die übrigen Verfahren sistiert. Die abgewiesenen Einsprachen wurden daraufhin an das Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen. Dieses hat die Beschwerden am 21. Oktober 2009 gutgeheissen.

Das EFD und das UVEK haben die Urteilsbegründung überprüft und entschieden, das Urteil an das Bundesgericht weiter zu ziehen.

Ungeachtet des Weiterzugs an das Bundesgericht und ohne dem letztinstanzlichen Urteil vorzugreifen erhebt die Oberzolldirektion ab sofort nur noch den Tarif, der vor der Erhöhung der LSVA gültig gewesenen war. Damit wird die Sofortmassnahme, die am 4. November 2009 für ausländische Fahrzeuge getroffenen worden war, auch auf die inländischen Fahrzeuge angewendet.

Die beiden Departemente werden offene Fragen, die sich aus dieser Sachlage ergeben, prüfen. Im Falle eines Urteils zu Gunsten des Bundes wird insbesondere die Frage eines Nachbezugs der jetzt herabgesetzten Tarife zu klären sein.

Stellungnahme VCS Verkehrs-Club der Schweiz:
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA): VCS begrüsst Rekurs des Bundesrats – Urteil des Bundesgerichts vonnöten

Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vor Bundesgericht anficht. In dieser klima- und verkehrspolitisch wichtigen Frage ist ein Entscheid des höchsten Gerichts unbedingt vonnöten.

Weniger als einen Monat vor Beginn der UNO-Klimakonferenz in Kopenhagen mutet der Rechtsstreit um die Erhöhung der LSVA befremdend an. Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist ein wichtiges Instrument zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene und damit zur Reduktion der CO2-Emissionen in der Schweiz.

Die Güterverlagerung ist aber auch ein Auftrag, den das Volk dem Bund 1994 mit der Annahme der Alpen-Initiative gegeben hat. «Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen», heisst es in Artikel 84, Absatz 2 der Bundesverfassung unmissverständlich. Zu diesen Massnahmen gehört auch eine angemessene LSVA.

Effiziente Massnahmen sind umso wichtiger, als das Verlagerungsziel noch in weiter Ferne liegt: Derzeit werden lediglich 61 Prozent aller Güter mit der Bahn über die Alpen transportiert. Dies ist eine direkte Folge der Eröffnung des Gotthard-Strassentunnels im Jahr 1980. Vorher wurden noch 90 Prozent der Güter auf der Schiene über die Alpen gefahren.

Alpentransitbörse immer mehr ein Thema
Gespannt sein darf man auch, wie das Bundesgericht die Kostenberechung des Bundesverwaltungsgerichts beurteilt. Das Bundesverwaltungsgericht war zum Schluss gekommen, dass die Kosten für die Zeit, die die Autofahrenden in von LKW verursachten Staus verlieren, von den Betroffenen selber zu tragen seien. Damit hatte das Bundesverwaltungsgericht seinen Entscheid begründet.

Sollte das Bundesgericht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts stützen, sind dringend neue Wege gefragt, um das Verlagerungsziel zu erreichen. Im Zentrum steht dabei die Idee einer Alpentransitbörse, die die Durchfahrtsrechte für LKW über die Alpen versteigert. Eine solche Börse wäre effizient, ökologisch und marktwirtschaftlich.

Stellungnahme ASTAG:
LSVA-Urteil: Geld her – Krise hin oder her

Die ASTAG nimmt die Entscheidung des Bundesrats, im Rechtsstreit um die LSVA-Erhöhung 2008 ans Bundesgericht zu gelangen, zur Kenntnis. In Anbetracht der glasklaren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes und dem auch für das Transportgewerbe äusserst schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist der Bundesratsentscheid unverständlich. Das Transportgewerbe soll weiter unbegrenzt abgezockt werden. Mit seiner Trotzreaktion auf den Bundesverwaltungsentscheid hat Bundesrat Moritz Leuenberger zudem ein eher seltsames Verständnis von Demokratie an den Tag gelegt. Die ASTAG prüft nun, wie man auf den Schritt des Bundesrates reagieren wird.

Das weitere Vorgehen des Bundesrats in der rechtlichen Auseinandersetzung um die letzte Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von 2008 ist für Tausende von Schweizer Transportunternehmer der ASTAG ein Schlag ins Gesicht. Der Entscheid, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor dem Bundesgericht in Lausanne anzufechten, ist in Anbetracht des klaren Richterentscheides und der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation unbegreiflich. Offenbar geht es dem Bundesrat darum, den Schweizer Strassentransport , der notabene über 90 Prozent des Binnengütertransportes und damit die Versorgung in der Schweiz sicherstellt, gegen allen politischen und rechtlichen Widerstand fiskalisch auszubeuten: «So uneinsichtig der Bundesrat sich bisher verhielt, so trotzig klammert er sich nun an den letzten Strohhalm», hält Nationalrat Adrian Amstutz, Zentralpräsident der ASTAG fest. Andere Wirtschaftszweige erhalten öffentliche Gelder in Milliardenhöhe, der Strassengüterverkehr hingegen wird systematisch ausgeblutet. Adrian Amstutz: «Das Volk hat der LSVA zugestimmt, aber das Volk hat dem Bundesrat keinen Freipass zur grenzenlosen Abzockerei ausgestellt.»

Fragwürdige Reaktion
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil festgehalten, dass für eine weitere Erhöhung der LSVA absolut keine Rechtsgrundlage mehr besteht. Es ist deshalb skandalös genug, dass die ASTAG schon bisher einen enormen administrativen, wissenschaftlichen und finanziellen Aufwand treiben musste. «Der Gipfel der Frechheit», so Adrian Amstutz, ist jedoch die Reaktion von Verkehrsminister Moritz Leuenberger, der das Urteil eines angeblich «niederen weltlichen Gerichts» als «demokratisch fragwürdig» bezeichnete. Nicht nur zeugt die Reaktion von schlechtem Stil; vielmehr hat Moritz Leuenberger als Jurist offensichtlich auch kein Verständnis für die Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat.

Selbst der Bundesverwaltungsrichter, wohlgemerkt ein Parteikollege des Verkehrsministers, tönte im Urteil an, dass die Bundesbehörden sogar vor Mauscheleien nicht zurückschreckten. Mitten im laufenden Verfahren änderten sie die Spielregeln und integrierten neu erfundene Kosten in die Berechnungen. «Demokratisch fragwürdig ist daher nicht das Urteil, sondern vorab die Reaktion des Bundesrats, der damit wiederum Druck auf die Transportunternehmer ausübt – und dies in einer wirtschaftlich äusserst schwierigen Zeit», betont Adrian Amstutz.

Für die betroffenen Fahrzeughalter bedeutet der Entscheid des Bundesrats, dass sie nun weiterhin in staatlich verursachter Unsicherheit arbeiten und monatlich alle LSVA-Rechnungen mit einer Einsprache anfechten müssen. Die ASTAG prüft jetzt, welche weiteren Massnahmen eingeleitet werden müssen. Die Gremien der ASTAG werden sich noch im November zu einer Aussprache treffen.


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