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VAP: Anstrengungen des Bahnsektors erhöhen die Sicherheit im Bahngüterverkehr

21. November 2009 @ 10:21 Uhr | Ihr Kommentar | Seite als PDF | Meldung senden 

VAP
Nur durch gemeinsame Anstrengungen aller Akteure im Bahngüterverkehr lässt sich die Sicherheit im täglichen Betrieb erhöhen. Die privaten Wagenhalter in der Schweiz beteiligen sich aktiv an der Harmonisierung der Instandhaltungsvorschriften für Güterwagen in Europa und wollen sich rasch einer Sicherheitszertifizierung unterziehen, die sie gemeinsam mit dem Bundesamt für Verkehr aufgrund der europäischen Vorgaben vorbereiten.

Die im Nachgang an den traurigen Unfall in Viareggio, bei dem 31 Menschen den Tod fanden, vom VAP Verband der verladenden Wirtschaft in Zürich durchgeführte internationale Tagung zur Eisenbahnsicherheit und zum Einsatz von Güterwagen im Besonderen analysierte die Rollen und Verantwortlichkeiten aller am Bahngüterverkehr involvierten Partner (Verlader, Wagenhalter, Eisenbahnverkehrsunternehmen, nationale Sicherheitsbehörden). Der Verlockung, den Schwarzen Peter dem jeweiligen Partner durch hoheitliche Anordnungen, durch Annahmebeschränkungen oder betriebliche Aussetzungen von Wagen zuzuschieben, konnten nationale Sicherheitsbehörden und Eisenbahnverkehrsunternehmen weitgehend widerstehen. Stattdessen erreichten sie im gemeinsamen Dialog innerhalb der bestehenden Netzwerke rasch eine enge Koordination aller Beteiligten auf europäischer Ebene. In der Gemeinsamen Supportgruppe des europäischen Bahnsektors, in der Wagenhalter, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Zulieferindustrie vertreten sind, werden derzeit kurzfristige und längerfristige Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Wagenachsen geprüft, um sie in der von der Europäischen Kommission anlässlich der Sicherheitskonferenz vom 8. September 2009 unter der Leitung der Europäischen Eisenbahnagentur eingesetzten Task Force vorzustellen.

Mittels einer vereinheitlichten Sichtprüfung von Radsätzen sollen rasch eine flächendeckende Kontrolle der Achsen und die Aussortierung ungenügender Achsen möglich werden. Die
minimalen akzeptablen Kriterien für den Zustand der Achsen sowie die Methoden zu deren Prüfung sollen dabei vereinheitlicht werden. Zudem sollen die minimalen Instandhaltungskriterien für Wagenachsen noch stärker harmonisiert werden.

Der Sektor hat sich dabei zur Notwendigkeit einer Definition des akzeptablen Restrisikos beim Bahngütertransport bekannt. In der industrialisierten Wirtschaftswelt verbleiben immer Restrisiken. Diese müssen vom Sektor methodisch bestimmt und gewichtet und von den verantwortlichen Verkehrsministerien im Dialog mit den betroffenen Wirtschaftsakteuren festlegt werden.

Die nun systematisch gemeinsam erfolgte Analyse aller sicherheitsrelevanten Faktoren bei der Instandhaltung von Güterwagen hat die Notwendigkeit einer Totalrevision der einschlägigen Bau-, Instandhaltungs- und Betriebsvorschriften für Güterwagen bestätigt. Dem historischen Wildwuchs an Vorschriften ist Einhalt zu gebieten, indem minimal erforderliche Sicherheitsvorschriften, die in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden können, geschaffen werden.

Die vom Bundesamt für Verkehr im Rahmen seiner stichprobenweisen Sicherheitskontrollen festgestellten Mängel in den Güterzügen sollen inskünftig ebenfalls mit allen
beteiligten Partnern im gemeinsamen Erfahrungsaustausch analysiert werden, um die notwendigen Verbesserungsmassnahmen festzulegen und umzusetzen.

Eine Sicherheitszertifizierung des Wagenhalters (Entity in Charge of Maintenance, ECM) gemäss EG Sicherheitsrichtlinie, wie sie sich derzeit in der Europäischen Eisenbahnagentur im Aufbau befindet, soll bis Mitte 2010 auf freiwilliger Basis auch in der Schweiz eingeführt werden. Wagenhalter und Bundesamt für Verkehr haben die notwendigen Schritte bereits Ende 2008 ausgelöst, so dass die Sicherheitsmanagementsysteme der Wagenhalter in Kürze durch akkreditierte Zertifizierungsstellen zertifiziert werden können. Die rasche Beschlussfassung der Europäischen Instanzen über die Zertifizierung der ECM sowie deren Umsetzung in den EG-Mitgliedstaaten sowie den Mitgliedstaaten der OTIF müssen dabei prioritäres Ziel sein. Erst dadurch werden die Schweizerischen Sicherheitszertifikate auch verbindlich und international anerkannt sein.




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