SZ: Regierung stellt Wiedererwägungsantrag für Mehrkosten Bahnhof Biberbrugg – Qualitätseinbusse beim öffentlichen Verkehr verhindern
Kanton Schwyz
(Stk/i) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz hat am 21. Oktober 2009 einen Verpflichtungskredit in Höhe von 640’000 Franken für die Mehrkosten beim Ausbau des Bahnhofs Biberbrugg abgelehnt. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz beantragt nun, auf diesen Entscheid zurückzukommen, da sonst eine Qualitätseinbusse und eine Verschlechterung der Infrastruktur der Südostbahn (SOB) drohen.
Der Kantonsrat stimmte im Jahr 2007 einem Verpflichtungskredit in Höhe von 8.7 Mio. Franken für die zweite Etappe des Ausbaus des Bahnhofs Biberbrugg zu. Mehrkosten beim Ausbau machten einen zusätzlichen Verpflichtungskredit in Höhe von 640’000 Franken notwendig, der vom Kantonsrat am 21. Oktober 2009 abgelehnt wurde.
Nachteile für den Kanton und für die SOB
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Die Ablehnung dieses Verpflichtungskredits hat nach Überzeugung der Regierung Nachteile zur Folge für das Infrastrukturnetz der SOB und auch für den Kanton als Besteller von Leistungen. Mit der Ablehnung des Schwyzer Beitrages können auch die anderen beteiligten Kantone, Zürich und St. Gallen, sowie der Bund ihre bereits zugesicherten Beiträge nicht leisten. Der SOB würden dadurch total 1.7 Mio. Franken fehlen. Die SOB müsste die fehlenden Mittel durch das Aufschieben von Investitionen kompensieren, die zu einer Verschlechterung der Substanz führen würden. Es müssten beim Ausbau des Bahnhofs Biberbrugg Einsparungen vorgenommen werden, was teilweise zu Provisorien führen und die Kundenfreundlichkeit beeinträchtigen würde. Diese Einbusse an Qualität des öffentlichen Verkehrs durch einen nicht fertig gebauten Bahnhof Biberbrugg möchte die Regierung aber verhindern.
Begründbare Mehrkosten
Die SOB muss den grössten Teil der Mehrkosten in Höhe von 6.6 Mio. Franken selber tragen, da sie teilweise auf einer ungenügenden Kostenschätzung und auf einer Projektüberarbeitung beruhen. Aber auch stark gestiegene Rohstoffpreise führten zu Kostensprüngen, die von der SOB nicht beeinflusst werden konnten. Deshalb haben der Bund und die beteiligten Kantone total 1.7 Mio. Franken von diesen Mehrkosten als beitragsberechtigt anerkannt. Davon entfallen anteilmässig 640’000 Franken auf den Kanton Schwyz, die vom Kantonsrat abgelehnt wurden.
Ein Wiedererwägungsentscheid des Schwyzer Kantonsrates müsste noch im laufenden Jahr erfolgen, da der Bundesbeitrag im Rahmen des diesjährigen Stabilisierungsprogramms ausbezahlt würde. Ob eine neue Vorlage in das nächstjährige Budget des Bundes aufgenommen würde, ist höchst ungewiss.
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