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Tram Region Bern: Entscheid zu Wendeschlaufen in Köniz

9. Februar 2010 @ 09:32 Uhr | Ihr Kommentar | Seite als PDF | Meldung senden 

Gemeinde Köniz
Der Gemeinderat von Köniz hat im Zusammenhang mit dem Projekt Tram Region Bern Entscheidungen zu den Wendeschlaufen in Schliern sowie in Kleinwabern gefällt.

Wendeschlaufe Schliern
Im Zusammenhang mit der geplanten Umstellung der Buslinie 10 auf Trambetrieb hat sich der Gemeinderat von Köniz mit der Frage auseinandergesetzt, wo die Wendeschlaufe in Schliern gebaut werden soll. Als Grundlage für den Entscheid dienten vertiefte Abklärungen, welche der Gemeinderat im November 2009 angeordnet hatte. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der parlamentarischen Kommission Tramprojekte und des Bevölkerungsforums spricht sich der Gemeinderat für die Weiterbearbeitung der Variante Plattenweg aus. Diese Variante A3 liegt etwas ausserhalb des Siedlungsgebietes und weist gemäss Machbarkeitsstudie gegenüber einer Wendeschlaufe innerhalb des Wohngebiets günstigere Lärmwerte und betriebliche Vorteile auf. Der Entscheid fliesst in die Erarbeitung des Vorprojekts Tram Region Bern ein. Der Gemeinderat hält fest, dass mit dem Variantenentscheid keine neue Einzonung von Bauland verbunden sein wird. In der Ortsplanungsrevision ist im Ortsteil Schliern kein Wachstum vorgesehen.

Wendeschlaufe Wabern
Auch beim Standort für die Tramwendeschlaufe in Kleinwabern, welche im Zusammenhang mit der geplanten Verlängerung der Tramlinie 9 nach Kleinwabern gesucht wird, hat sich der Gemeinderat für die Variante ausserhalb des Siedlungsgebietes ausgesprochen. Er beantragt dem Lenkungsausschuss Tram Region Bern, eine Variante südlich des Balsigergutes weiter zu bearbeiten. Die Variante innerhalb des Siedlungsgebietes bietet aus städtebaulicher Sicht kaum Entwicklungsmöglichkeiten. Der Entscheid für die Variante ausserhalb des Siedlungsraumes erhöht die Chancen, dass der Bund die Dringlichkeit der Tramverlängerung im Infrastrukturfonds für die Agglomerationsprogramme höher einstuft, da der Nachweis einer längerfristigen Siedlungsentwicklung aufgezeigt wird.




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