BERNMOBIL: Rücksichtnahme gegenüber mobilitätseingeschränkten Fahrgästen
BERNMOBIL
Das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt, dass in neuen Fahrzeugen Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste bezeichnet werden. Wir werden deshalb in allen (nicht nur in den neuen) Fahrzeugen entsprechende Sitze mit einem Piktogramm bezeichnen. Es handelt sich dabei jedoch ganz klar um ein Gebot ohne Durchsetzungspflicht; d.h. diese markierten Sitzplätze sind zwar in erster Linien mobilitätseingeschränkten Fahrgästen vorbehalten, ein Anrecht auf einen dieser Plätze besteht jedoch nicht.
Obwohl nun Sitze mit dem entsprechenden Piktogramm bezeichnet werden, sind wir der Überzeugung, dass es die Höflichkeit gebietet, für ältere, behinderte oder mobilitätseingeschränkte Fahrgäste aufzustehen, egal von welchem Platz. Mit einem Flyer, der in den Fahrzeugen aufliegt, weisen wir darauf hin.
Die markierten Sitze befinden sich im vorderen Teil des Fahrzeugs auf der rechten Seite in Fahrtrichtung. Wir empfehlen unseren mobilitätseingeschränkten Fahrgästen zudem, die erste Türe zu benützen, damit unser Fahrdienstpersonal sie sowohl beim Ein- und Aussteigen als auch während der Fahrt im Blickfeld hat.
Siehe auch
Ähnliche Artikel
Kategorien
Tags
Anzeige | Ihre Werbung hier
Ihr Kommentar!
Sagen Sie uns, was Sie denken ...... und wenn Sie Ihren Kommentar mit einem Avatar versehen wollen, besuchen Sie diese Seite: gravatar!
Sie muessen angemeldet sein um einen Kommentar zu verfassen. Noch nicht bei MybahnONLINE registriert? Hier anmelden.












