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Toiletten in der Zürcher S-Bahn – die Haltung des Regierungsrats stinkt

16. März 2010 @ 15:37 Uhr | Ihr Kommentar | Seite als PDF | Meldung senden 

Pro Bahn Schweiz
Der Regierungsrat des Kantons Zürich will sich nicht weiter um verbesserte Bedingungen in der Toilettenfrage bei der Zürcher S-Bahn kümmern. Eine Toilette pro Zug genüge. Auch bei den S- Bahn-Zügen der 1. Generation wird bei den anstehenden Anpassungen die zweite Toilette geschlossen. Ebenso wenig will er Einrichtungen wie Wartehallen wegen Vandalismus nicht länger offen halten. So die Antwort auf ein Postulat zweier Kantonsräte, welches pro Zugseinheit mindestens zwei Toiletten und längere Oeffnungszeiten für Kundeneinrichtungen im Bahnbetrieb (Wartehallen) fordert. Pro Bahn Schweiz, die Interessenvertretung der Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs hat für diese Haltung kein Verständnis.

Verschlimmern statt Verbessern
Es bleibt ein schwerwiegender Fehler, dass weder die FLIRT-Triebzüge für Nebenlinien noch die neuen Doppelstock- Triebzüge für die S- Bahn Zürich mit mehr als einer Toilette ausgerüstet sind. Dieser Fehler wird nun beim Umbau der S- Bahn-Züge der 1. Generation gleich wiederholt. Anstatt wie bisher zwei, gibt es nur noch eine Toilette. Allerdings behindertenfreundlich, rollstuhlgängig und mit geschlossenem Kreislauf. Bei einem Ausfall steht also überhaupt keine Toilette zur Verfügung, was für betroffene Reisende sehr unangenehme Folgen haben kann. Da an vielen Bahnhöfen bestehende Toiletten geschlossen worden sind, verschärft sich diese Situation noch mehr.

Kundenfeindliche Regelungen wegen Vandalismus belassen?
Aehnliches trifft für die Öffnungszeiten von Wartehallen auf den Bahnhöfen zu. 80 % davon seien bis Betriebsschluss geöffnet, argumentieren Regierungsrat und SBB. Dies tönt grosszügig, ist es aber nicht. Vielerorts würden diese Räume wegen zweckentfremdeter Verwendung wie Treffpunkt Jugendlicher oder Uebernachtungsgelegenheit missbraucht. Ein weiterer Grund sei der Vandalismus. Deshalb würden sie früher geschlossen. Betroffene Reisende warten dafür bei Kälte oder im Regen. Auf der andern Seite darf aber erwartet werden, dass solchem Treiben Einhalt geboten wird, sei dies mit Polizeipräsenz oder sei dies mit Videoüberwachung. Dies gilt selbst für die Toiletten. Auch hier soll und darf eine Überwachung (vor Eintritt und nach Verlassen) durchaus eingeführt werden, denn „Sauniggel“ oder Vandalen haben kein Anrecht auf Datenschutz, sondern müssen für ihr Tun zur Rechenschaft gezogen werden.

Schweizweite Lösungen und nicht Resignation sind gefragt
Dieses Problem besteht nicht nur im Kanton Zürich, sondern in der ganzen Schweiz. Mit konstanter Böswilligkeit sind in der jüngsten Vergangenheit Triebzüge mit nur einer Toilette beschafft worden. Gravierendstes Beispiel sind die neuen Triebzüge der BLS AG, welche zwischen Bern und Brig eingesetzt werden. Auch dort ist nur eine Toilette vorhanden, dies bei einer Fahrzeit von rund 100 Minuten. Platzmangel und Behindertengleichstellungsgesetz ist die Begründung für dieses Vorgehen, denn wegen dieses Gesetzes müssen grosse Flächen für die Toiletten reserviert werden. Allerdings wäre es auch möglich, ein behindertengerechte und eine normale Toilette vorzusehen.

Pro Bahn Schweiz fordert, dass insbesondere das Problem der zu knappen Toiletten in den Zügen endlich einmal nachhaltig gelöst wird – nicht nur im Kanton Zürich, sondern in der ganzen Schweiz.




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