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Bundesrat für mehr Flexibilität bei Kaderangestellten bei der SBB
Generalsekretariat UVEK
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2010 die Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz teilrevidiert. Damit will er der SBB ermöglichen, weitere Kadermitarbeitende dem Obligationenrecht zu unterstellen. Das Unternehmen soll dadurch flexibler auf veränderte Verhältnisse und Anforderungen in Betrieb und Arbeitsmarkt reagieren können.
Die beschlossene Revision ermöglicht der SBB, künftig vermehrt Kaderpersonal nach Obligationenrecht anzustellen und damit Regelungen anzuwenden, wie sie auch bei Konkurrenten und Mitbewerbern auf dem Markt möglich sind. Sie erhält insbesondere eine erhöhte Flexibilität bei den Anstellungsbedingungen (vor allem Lohnfestsetzung und -entwicklung sowie Funktionsbewertung), mehr Rechtssicherheit und die Möglichkeit, mit den Personalverbänden über die Anstellung von Kadern und Spezialisten ausserhalb des Gesamtarbeitsvertrags ohne übergeordnete Einschränkungen zu verhandeln.
Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli 2010. Sie betrifft neu explizit das obere und das mittlere Kader, soweit dies von der Führungs- und Fachverantwortung her gerechtfertigt ist, sowie Spezialisten in der Informatik und anderen Schlüsselbereichen. Die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Obligationenrechts auf diese Personalgruppen soll 5 Prozent des gesamten Personalbestandes nicht überschreiten. Die SBB haben zudem die betroffenen Personalverbände an der Erarbeitung der Anstellungsbedingungen dieser Personalkategorien zu beteiligen.
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