120 Gramm Marihuana im Zug dabei
Das Grenzwachtkorps macht auch in Zügen Personenkontrollen, dabei bleiben so manche Strafffällige nicht unentdeckt.
Bei Personenkontrollen in internationalen Zügen werden durch Grenzwächter regelmässig Widerhandlungen festgestellt. Fehlbare Personen werden verzeigt oder der zuständigen Kantonspolizei zugeführt.
Als eine der Ersatzmassnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Schengenassoziation führt das Grenzwachtkorps (GWK) unter anderem Personenkontrollen im internationalen Zugsverkehr durch. Anfangs November wurden durch Grenzwächter der Region Aargau/Zürich im Zeitraum von wenigen Tagen verschiedene Widerhandlungen aufgedeckt:
Ein Drogenspürhund stöberte in einem Zugsabteil einen Rucksack mit über 120 Gramm Marihuana auf. Der Besitzer, ein 30-jähriger Schweizer, musste wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verzeigt und an die Kantonspolizei Aargau übergeben werden.
Ein 28-jähriger Mann aus Serbien und Montenegro (Kosovo) wies sich mit gefälschten italienischen Aufenthaltspapieren aus. Auch sein italienischer Führerausweis wurde als Fälschung entlarvt. Ausserdem trug er ein als gestohlen gemeldetes Mobiltelefon auf sich. Die Abgleichung der Fingerabdrücke mittels AFIS (Automatisches Fingerabdruck-Identifikationssystem) ergab, dass sich der Mann bereits früher in der Schweiz aufgehalten hatte. Ein Asylantrag wurde 2004 abgewiesen. Auch er wurde zwecks weiterer Abklärungen der Kantonspolizei Aargau zugeführt.
Ausser gefälschten Ausweisen findet man zuweilen auch frisierte Einkaufstaschen.
In einem weiteren Fall wurden drei Georgier im Alter von 22 bis 25 Jahren einer Kontrolle unterzogen. Dabei entpuppten sich die «Einkaufstaschen» des Einen als Gebrauchsgegenstand für illegale Zwecke. Die speziell präparierten Taschen werden zum Überlisten von Diebstahlalarmanlagen in Warenhäusern verwendet. In den Taschen fanden die Grenzwächter mehrere Parfüm-Flakons bekannter Nobelmarken. Der Verdacht auf Ladendiebstahl erhärtete sich deshalb. Weitere Abklärungen erfolgten durch die Kantonspolizei Aargau. Die drei Georgier befinden sich in laufenden Asylverfahren.
Schweizer Grenzwache, Region VII, Aargau/Zürich
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