ZVV: Neuregelung der Fahrvergünstigungen für das Personal (FVP) per 1. Januar 2022 [aktualisiert]

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 24. September 2021 veröffentlicht.

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Die Verrechnungspreise der FVP-Angebote steigen mit Beginn des kommenden Jahres deutlich an. Dies führt beim Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) zu erheblichen Mehrkosten, die eine Fortsetzung der bisherigen Leistungen für die Mitarbeitenden verunmöglichen. Der Verkehrsrat hat deshalb beschlossen, per 2022 sämtlichen Mitarbeitenden im ZVV neu ein Generalabonnement (GA-FVP) 2. Klasse abzugeben. Gegen einen Aufpreis von 500 Franken können sie ein GA-FVP 1. Klasse erwerben. Damit wurde eine faire und weiterhin attraktive Lösung gefunden, die den nationalen Vorgaben und der aktuellen finanziellen Situation des ZVV Rechnung trägt.

Anlass für die Neubeurteilung der FVP-Angebote im ZVV war ein Entscheid auf nationaler Ebene, der Anfang Juli 2021 getroffen wurde. Das Generalsekretariat des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und die Sozialpartner haben eine massive Erhöhung der Verrechnungspreise der FVP-Angebote für alle öV-Mitarbeitenden beschlossen.

Nationaler Entscheid mit grossen Auswirkungen auf den ZVV

Dem ZVV sind gute und faire Anstellungsbedingungen sehr wichtig. Dazu gehören auch Löhne und Entschädigungen. Sämtliche Mitarbeitenden der marktverantwortlichen Verkehrsunternehmen (ohne SBB), deren Transportbeauftragten sowie der Verbundorganisation haben seit 2008 grundsätzlich Anspruch auf ein GA-FVP 1. Klasse als Lohnnebenleistung. Dieses wird auch explizit bei den Lohnverhandlungen als Leistung eingerechnet und auf dem Lohnausweis ausgewiesen.

Mit der starken Erhöhung der Verrechnungspreise hätte die Fortführung der Abgabe der GA-FVP 1. Klasse im ZVV zu Mehrkosten von schätzungsweise rund 6.6 Millionen Franken geführt. Das Bundesamt für Verkehr und der VöV empfehlen den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, künftig allen Mitarbeitenden ein GA-FVP 2. Klasse als Lohnnebenleistung abzugeben. Für diese Lösung rechnet der ZVV ab dem 1. Januar 2022 bereits mit Nettomehrkosten von rund 3.4 Millionen Franken.

Berücksichtigung der angespannten finanziellen Situation

Angesichts dieser Mehrkosten wäre die Beibehaltung der bestehenden Regelung mit der Abgabe des GA-FVP 1. Klasse im Lichte der aktuellen finanziellen Situation für den ZVV nicht angezeigt. Bedingt durch die Corona-Pandemie verzeichnen der öffentliche Verkehr und somit auch der ZVV grosse Einnahmenverluste. Das Defizit des ZVV, das im Geschäftsjahr 2020 stark angestiegen ist, wird im laufenden Jahr nochmals deutlich ansteigen. Dies konnte beim vorliegenden Entscheid nicht ausser Acht gelassen werden.

Sozialverträgliche und verantwortliche Kompromisslösung

Gleichzeitig bedeutet ein Wechsel hin zur Abgabe eines GA-FVP 2. Klasse für die Mitarbeitenden einen spürbaren Leistungsabbau. In diesem Spannungsfeld hat der ZVV intensiv nach einer sozialverträglichen und verantwortlichen Kompromisslösung gesucht. Ab 1. Januar 2022 wird sämtlichen Mitarbeitenden im ZVV neu kostenlos ein GA-FVP 2. Klasse abgegeben. Das GA-FVP 1. Klasse können sie gegen einen Aufpreis von 500 Franken beziehen. Der volle Aufpreis für ein GA-FVP 1. Klasse beträgt gemäss den neuen nationalen Vorgaben 1586 Franken. Der ZVV übernimmt somit gut zwei Drittel dieses Aufpreises. Diese Kompromisslösung führt für den ZVV gegenüber heute zu jährlichen Nettomehrkosten von schätzungsweise rund 4.5 Millionen Franken. Wie bis anhin gilt diese Regelung für alle Mitarbeitenden im ZVV gleichermassen. Auf spezifische Kaderregelungen wird weiterhin bewusst verzichtet.

Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV und Syndicom verhindern verstecken Lohnabbau beim ZVV
Über 600 Personen haben eine Petition gegen die Neuregelung der Fahrvergünstigungen Personal (FVP) unterschrieben. Nun ist der Verkehrsrat des Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) zurück gekrebst. Alle Mitarbeitenden und Pensionierten erhalten weiterhin angemessene Fahrvergünstigungen. Da Fahrvergünstigungen (z.B. Mitarbeitenden-GA) ein wichtiger Bestandteil der Anstellungsbedingungen bei öffentlichen Verkehrsbetrieben sind, käme eine Kürzung einem Lohnabbau gleich.

Am 14. Juli 2021 hatte die Geschäftsleitung des ZVV neue Ausführungsbestimmungen zur Neuregelung der FVP beschlossen. Diese hätten beim Personal de facto zu einem Lohnabbau geführt. Ausserdem hätten sie die äusserst schwierige Situation bei der Rekrutierung von Fachpersonal zusätzlich verschlechtert. In Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften SEV und Syndicom wehrten sich die Mitarbeitenden gegen die beschlossenen Massnahmen. Innert kürzester Zeit unterschrieben 607 Personen eine entsprechende Petition, die am 20. September 2021 beim Verkehrsrat des ZVV eingereicht wurde.

Am 24. September 2021 hat der Verkehrsrat auf den Widerstand reagiert und bekannt gegeben, die geplante Neuregelung der FVP anzupassen und somit die Verschlechterung der Anstellungsbedingungen des Verkehrspersonals weitgehend rückgängig zu machen.

Die Gewerkschaften engagieren sich seit vielen Jahren gegen den Lohnabbau beim Verkehrspersonal. Vor anderthalb Jahren sammelten sie schweizweit über 25’000 Unterschriften gegen Lohnabbau durch Kürzungen bei den FVP bei den Verkehrsbetrieben. Weiterhin setzen sie sich dafür ein, dass die seit zehn Jahren unbefriedigende Lohnsituation beim ZVV verbessert wird.

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