Parlament bereinigt Gesetz für unterirdischen Güterverkehr

0
CST-Fahrzeug_futuristisch_3
Visualisierung aus dem Jahr 2018, wie ein Fahrzeug für Cargo sous terrain (CST) aussehen könnte. / Quelle: CST

Die gesetzliche Grundlage für die Bewilligung des privatwirtschaftlich aufgegleisten Projekts «Cargo sous terrain» (CST) steht. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz mit dem Ständerat bereinigt und verzichtet auf einen Sonderschutz für bundesnahe Betriebe bei Enteignungen.

Die grosse Kammer hat sich mit 99 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung der Minderheit ihrer Kommission angeschlossen und ist auf die Lösung des Ständerates eingeschwenkt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Im Namen der letztlich siegreichen Kommissionsminderheit erinnerte Kurt Fluri (FDP/SO) das Plenum noch einmal dran, dass die beabsichtigte Unterstützung für Bundesbetriebe bei Enteignungen «ins Leere läuft». Die Voraussetzungen des Enteignungsgesetzes seien ohnehin gegeben. Eine Sonderbehandlung biete insbesondere den SBB einen nicht sachgerechten Wettbewerbsvorteil.

Auch Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga verwies wie schon am Montag im Ständerat auf das Plangenehmigungsverfahren, das die Interessen des Service public schütze.

«Das Enteignungsrecht ist dafür nicht der richtige Hebel»

, hatte sie erklärt.

Mit dem Bundesgesetz will der Bundesrat sicherstellen, dass alle Interessierten gleiche Bedingungen haben beim Zugang zu den unterirdischen Anlagen. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen das privatwirtschaftlich aufgegleiste Projekt «Cargo sous terrain» (CST) bewilligt werden kann. Eine Mitfinanzierung durch den Bund ist nicht vorgesehen.

Vollausbau umfasst 500 Kilometer

CST ist ein Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.

Unbestritten war in den Räten, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden muss. Das Gesetz legt weiter fest, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten.

Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz.


Links

Meinung

Eigene Meinung zum Thema?

Jetzt kommentieren

Keine Kommentare

KOMMENTAR SCHREIBENAntwort abbrechen

Die mobile Version verlassen