Verlagerungsbericht: KVF beschliesst zusätzliche Massnahmen für die Weiterentwicklung der Erfolgsgeschichte

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Unbegleiteter kombinierter Verkehr durch die Schweiz _Hupac
Ein Zug des unbegleiteten kombinierten Verkehrs der Hupac, geführt durch SBB Cargo. / Quelle: Hupac

Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist eine Erfolgsgeschichte und noch nie war der Schienenanteil so hoch wie heute. Dieses Erfolgsmodell muss aber gestärkt und weiterentwickelt werden, wenn der gesetzliche Verlagerungsauftrag und die Klimaziele der Schweiz erreicht werden sollen. Dazu hat die KVF-N zwei Kommissionsvorstösse eingereicht.

Die Verkehrskommission hat vom Verlagerungsbericht 2021 des Bundesrates Kenntnis genommen. Dieser hält fest, wie sich der Modal Split in den letzten Jahren zugunsten der Bahn entwickelt hat. Die Anzahl der alpenquerenden Fahrten schwerer Güterfahrzeuge liegt für das Jahr 2021 bei knapp 900’000. Damit wird die gesetzliche Vorgabe von 650’000 allerdings immer noch deutlich verfehlt. Insbesondere auch im Licht der anstehenden Dekarbonisierung des Verkehrs zur Erreichung der Klimaziele werden weitere Massnahmen notwendig sein.

Die Kommission hat in einer Anhörung die Perspektiven der wichtigsten Akteure in dieser Frage – der Verband öffentlicher Verkehr (VöV), die verladende Wirtschaft (VAP), der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG, der Verein Alpeninitiative und die Interessengemeinschaft Kombinierter Verkehr – miteinbezogen. Die grosse Mehrheit der Gäste teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass die Weiterentwicklung der LSVA ein entscheidender Faktor für die langfristige Entwicklung sein wird. Kurz- und mittelfristig aber auch Handlungsbedarf bei der befristeten Fortführung der RoLa, bei der Festlegung der Trassenpreise für den Güterverkehr, beim Ausbau der linksrheinischen Nord-Süd-Achse und bei der Standardisierung von verladbaren Sattelaufliegern besteht.

Die Kommission teilt die Analyse des Bundesrates und unterstützt dessen Vorschläge zur befristeten Fortführung der Rollenden Landstrasse bis 2028 und für eine gezielte Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Zudem hat sie zwei Kommissionvorstösse beschlossen:

  • 22.3000 Mo. Weiterführung der erfolgreichen Verlagerungspolitik und Gewährleistung der nationalen Versorgungssicherheit dank Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers Wörth-Strasbourg (mit 18 zu 5 Stimmen)
  • 22.3001 Po. Stärkung der Verlagerung durch den Einsatz von kranbaren Sattelaufliegern (mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen)

Abgelehnt hat sie (mit 16 zu 9 Stimmen) die Befristung für Steuererleichterungen für Lastwagen mit alternativem Antrieb von 2030 auf 2026 zu verkürzen. Auch beim Gefahrengut-Transport über den Simplon hat sie es mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt, das geplante Vorgehen des Bundesrates mit fixen Vorgaben zu verschärfen. Ebenfalls abgelehnt (mit 18 zu 7 Stimmen) hat sie einen Auftrag an den Bundesrat, für die Weiterentwicklung der LSVA einen zusätzlichen Expertenbericht in Auftrag zu geben.

An ihrer nächsten Sitzung wird sich die Kommission mit der Frage der zusätzlichen Förderung des alpenquerenden Güterverkehrs beschäftigen. Die Verwaltung wird im Auftrag der Kommission in einem Zusatzbericht aufzeigen, welche Möglichkeiten neben einer Anpassung der Trassenpreise zur Finanzierung einer solchen Massnahme zur Verfügung stehen.

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