Thurbo: Bestehendes Lohnsystem wird weitergeführt [aktualisiert]

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 30. April 2022 veröffentlicht.

Thurbo und die Verhandlungsgemeinschaft SEV, Transfair und VSLF hatten am 28. Oktober 2021 aufgrund der Rückmeldungen aus den Mitgliederversammlungen vereinbart, die Verhandlungen über ein neues Lohnsystem auszusetzen und im Frühling 2022 eine Wiederaufnahme zu prüfen.

Am 13. April 2022 haben die Sozialpartner Thurbo über die Wiederaufnahme der Verhandlungen beraten. Thurbo hat Verhandlungsbereitschaft signalisiert und substanzielle Mittel für die Weiterentwicklung des bestehenden Lohnsystems in Aussicht gestellt. Allerdings verfügt Thurbo nicht über die erforderlichen Mittel, um das gleiche Lohnsystem wie das SBB-Lokpersonal mit einem Aufstieg innert zehn Jahren vom Lohnbandminimum zum -maximum zu finanzieren. Unter Berücksichtigung des höheren Lohnbandmaximums beim Lokpersonal von CHF 108‘300 (SBB CHF 103‘500) und der geringeren Arbeitszeit von 40-Stunden pro Woche (SBB 41-Stunden-Woche) wären Kompensationsmassnahmen seitens Personal erforderlich gewesen. Die Sozialpartner hätten sich auf einen Kompromiss zwischen dem heutigen Lohnsystem von Thurbo und dem Modell der SBB einigen müssen.

Der Verhandlungsgemeinschaft (VG) der Verbände war von Anfang an bewusst, dass das SBB Modell nicht möglich war. Sie hatten von ihren Mitgliedern aber den klaren Auftrag bekommen, dass ein schnellerer Anstieg von deutlich unter 20 Jahren erzielt werden muss. Thurbo konnte dafür die notwendigen Mittel nicht zusätzlich bereitstellen, zumal die in Aussicht gestellten substanziellen Mittel durch eine Kompensation von Seiten Personal neutralisiert worden wäre. Aufgrund dieser weit auseinander liegenden Ausgangslage ist die VG zum Schluss gekommen, unter diesen Umständen zum aktuellen Zeitpunkt auf die Wiederaufnahme von Verhandlungen für ein neues Lohnsystem zu verzichten.

Damit bleibt der GAV 2018 mit dem bestehenden Lohnsystem in Kraft. Die Sozialpartner verhandeln jeweils im Herbst über die Lohnmassnahmen für das kommende Jahr. Beide Parteien können zu einem späteren Zeitpunkt neue Verhandlungen beantragen.


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