Gratisnutzung des öffentlichen Verkehrs für Flüchtende aus der Ukraine endet am 31. Mai 2022

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Vom 21. März bis 31. Mai 2022 können Kriegsvertriebene aus der Ukraine den öffentlichen Verkehr in der Schweiz auf den GA-Bereichsstrecken kostenlos nutzen. Per 1. Juni kehrt die öV-Branche zur ursprünglichen Regelung zurück. Für notwendige Fahrten im Zusammenhang mit Behördengängen können den Flüchtenden durch die Bundesasylzentren und die kantonalen Sozialhilfebehörden bei Bedarf weiterhin kostenlose Fahrausweise abgegeben werden. Für alle anderen Reisen im öffentlichen Verkehr müssen sie ab dem 1. Juni 2022 reguläre Fahrausweise kaufen. Kostenlos bleibt vorderhand die Ein- und Durchreise.

Seit dem 1. März gewährt die Alliance Swiss Pass allen aus der Ukraine flüchtenden Personen die kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs für die Anreise zu ihren Bestimmungsorten in der Schweiz oder die Durchreise. Seit dem 21. März 2022 können Kriegsvertriebene, die den Schutzstatus «S» beantragt oder erhalten haben, zudem den öffentlichen Verkehr in der Schweiz auf den GA-Bereichsstrecken kostenlos nutzen. Diese Regelung gilt noch bis zum 31. Mai 2022. Die einfache, schweizweit einheitliche Lösung half in der ersten Phase des Ukrainekriegs, dass sich die Kantone organisieren und die Flüchtenden unkompliziert notwendige Behördengänge absolvieren konnten.

Behörden können weiterhin kostenlose Fahrausweise abgeben

Mittlerweile haben Bund und Kantone die entsprechenden Abläufe in der Registrierung und Betreuung der Ukraine-Flüchtenden aufgebaut. Deshalb hat die Alliance Swiss Pass, die Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz, in Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) beschlossen, das befristete Angebot nicht zu verlängern und per 1. Juni 2022 zur ursprünglichen Regelung zurückzukehren. Mit dieser können die Bundesasylzentren oder die kantonalen Sozialhilfebehörden den bedürftigen Kriegsvertriebenen aus der Ukraine für notwendige Reisen weiterhin entsprechende Fahrausweise abgeben. Es gelten somit wieder die gleichen Regelungen wie für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Geflüchtete aus anderen Ländern.

Ein- und Durchreise bleibt kostenlos

Vorderhand unverändert bestehen bleibt die Regelung, dass aus der Ukraine geflüchtete Personen den öffentlichen Verkehr kostenlos für die Einreise zu ihrem Bestimmungsort in der Schweiz oder die Durchreise nützen dürfen. Für alle anderen Reisen im öffentlichen Verkehr müssen ab dem 1. Juni 2022 reguläre Fahrausweise gekauft werden. Es gelten die Bestimmungen der entsprechenden Transportunternehmen und Verbünde.


Links

  • Weitere Informationen können dem Faktenblatt entnommen werden
  • Hier finden Sie die Information zur Gratis-Nutzung vom 21. März 2022

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