Neuer GAV SBB Cargo International wird ohne den VSLF unterzeichnet

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Cargo-Werkstaette Chiasso_SBB CFF FFS Cargo_2019
Blick in die SBB Cargo Lokomotivwerkstatt in Chiasso im Jahr 2019. / Quelle: SBB CFF FFS Cargo

Nach langen Verhandlungen für eine Weiterentwicklung des GAV hat der VSLF das Verhandlungsresultat im Februar 2022 abgelehnt. Aus seiner Sicht sind die Verhandlungen gemäss GAV somit gescheitert. Seitens SBB CI, SEV, Transfair und KVöV wurde das Resultat akzeptiert.

Dem VSLF wurde nach mehreren Spitzengesprächen das Angebot gemacht, den GAV dennoch mitzuunterschreiben, da die weiteren Parteien ihn auch ohne den VSLF unterzeichnen werden. Mangels gegenseitigen Entgegenkommens lehnte der VSLF dies ab. In der Folge kündigte SBB Cargo International am 11. April 2022 allen Parteien den bisherigen GAV. Diese Massnahme ebnete den Weg, den GAV von den verbliebenen Parteien unter Ausschluss des VSLF zu unterschreiben.

Verhandlungen für eine neuen GAV

Nach der Kündigung des GAV verlangte der VSLF Verhandlungen für einen neuen GAV. Auf die Vorschläge des VSLF zur Erstellung einer gemeinsamen Eingabe innerhalb der VG wurde von den weiteren Mitgliedern nicht eingegangen und somit wurde keine gemeinsame Eingabe bei SBB CI eingereicht.

Die neuen Verhandlungen fanden am 25. Mai 2022 in Olten statt. SBB CI, SEV, Transfair und KVöV erstellten eine gemeinsame Eingabe, welche auf dem Ergebnis der vorherigen Verhandlungen basiert. 
An dieser Sitzung brachte der VSLF die Forderung ein, Neuverhandlungen auf Basis des GAV SBB AG, Bern, inklusive der Arbeitszeitregelungen gemäss Bereichsspezifische Arbeitszeitregelung BAR Lokpersonal von SBB Personenverkehr zu führen.

Damit wäre gewährleistet, dass SBB CI zeitgemässe Arbeitsbedingungen, welche der Eisenbahnbranche entsprechen, anbieten kann. Dies erhöht ihre Arbeitsmarktchancen und erlaubt dem Personal eine bessere Work-Life Balance im Interesse der Freizeitgestaltung, insbesondere für moderne Familienmodelle. Auch kann mit der Übernahme der Regelungen der SBB AG ein Dumping der Anstellungsbedingungen auf Kosten der Angestellten verhindert werden.

SBB CI, SEV, Transfair und KVöV lehnten die Forderung des VSLF ab, womit auch diese Verhandlungen gescheitert sind.

Alle vier Parteien bekräftigten, einen neuen GAV auf der Basis des von uns abgelehnten Beschlussprotokolls jetzt zu unterzeichnen. Der VSLF hatte wiederum nur die Wahl, dem beizustimmen oder nicht. 

«Da wird das Verhandlungsresultat als negativ für das Personal betrachten und die Verteilung der Lasten und Entschädigungen innerhalb des Vertragswerks unausgeglichen sind, konnten wir dem nicht zustimmen. Unsere Überzeugung ist nach wie vor, dass Verschlechterungen nicht ohne Not zugestimmt werden sollte. Die Konsequenzen kennen wir aus unserer täglichen Arbeit bestens.»

VSLF

Eingebrachte Überlegungen für Neuverhandlungen der Arbeitszeitregelungen in den nächsten Jahren bringen wohl keinen Erfolg, da nach der Unterzeichnung eines neuen GAV keine zusätzlichen Argumente mehr dazu vorhanden sein werden.

Ein Weiterführen eines nach GAV einberufenen Schlichtungsverfahrens lehnen die vier genannten Parteien ebenfalls ab.

Konsequenzen

Der VSLF bedauert, dass die Neuverhandlungen nicht genutzt wurden, um eine gemeinsame Lösung zu erreichen; insbesondere von unseren VG Kollegen. Für SBB CI ist die jetzige Situation ein voller Erfolg, können doch zukünftig grosse Produktivitätsgewinne erzielt werden. Ob das Lokpersonal die neuen Regelungen auch als Erfolg erleben, wird sich ab 1. Januar 2023 (respektive in den neuen Dienstplänen im Herbst) zeigen.

Der VSLF wird die aktuelle Situation juristisch abklären lassen, es bestehen weiterhin diverse Optionen. 

Da offenbar jetzt ein neuer GAV ohne den VSLF zustande kommt, wird den VSLF-Mitgliedern der Vollzugskostenabzug ab 1. Januar 2023, welcher neu dem SEV, Transfair und dem KVöV zugutekommt, selbstverständlich zurückerstattet. 

Eine ausführliche Würding der Verhandlungen bei SBB Cargo International veröffentlicht der VSLF im nächsten Loco Folio.

Der VSLF ist nach wie vor eingeladen, dem Verhandlungsresultat jederzeit zuzustimmen.

Unabhängig vom Entscheid des VSLF ist folgendes festzuhalten:

– Ein allfälliger neuer GAV ab 01.01.2023 gilt für alle Angestellten inklusive den VSLF-Mitgliedern. Unabhängig davon, ob der VSLF mitunterzeichnet oder nicht.
– Der Berufsrechtsschutz des VSLF besteht weiterhin vollumfänglich.

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