Bundesrat schlägt vor, Verkehrsprojekte in 32 Agglomerationen zu unterstützen

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Die Visualisierung zeigt, wie das zukünftige Tram Zürich Affoltern aussehen könnte. / Quelle: VBZ

Um die Verkehrssituation in Agglomerationen und Städten zu verbessern und die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung gut aufeinander abzustimmen, unterstützt der Bund seit knapp 15 Jahren die Agglomerationsprogramme von Kantonen, Städten und Gemeinden. Für die 4. Generation schlägt der Bundesrat vor, insgesamt 32 Programme mit rund 1,3 Milliarden Franken mitzufinanzieren. Ein Schwerpunkt der mitzufinanzierenden Projekte liegt beim Ausbau des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öV. Weiter soll in Verkehrsdrehscheiben investiert werden, um den Wechsel zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu vereinfachen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Vernehmlassung eröffnet.

Mit den Agglomerationsprogrammen unterstützt der Bund seit 2008 die Städte und Agglomerationen bei der Lösung ihrer Verkehrsprobleme. Die geförderten Projekte tragen zu einer besseren Vernetzung bei, erhöhen die Verkehrssicherheit und sorgen dafür, dass die Umwelt weniger belastet wird. Die Kantone, Städte und Gemeinden arbeiten dafür eng zusammen und beziehen bei Bedarf auch Regionen angrenzender Länder ein. Für die 4. Generation haben die Agglomerationen insgesamt 32 Programme mit einem Investitionsvolumen von rund sechs Milliarden Franken beim Bund eingereicht. Der Bundesrat erachtet alle für sinnvoll und schlägt vor, sie mit 1,3 Milliarden Franken zu unterstützen. Bei den mitzufinanzierenden Projekten liegt ein Schwerpunkt beim Ausbau des sicheren und attraktiven Fuss- und Veloverkehrs. Auch soll der öffentliche Verkehr gefördert sowie in die öV-Elektrifizierung und in Verkehrsdrehscheiben investiert werden. Ebenfalls eine wichtige Rolle spielen Investitionen in den Strassenverkehr.

Die Projekte stammen aus allen Regionen des Landes. Zu den grössten gehören:

  • die Umstellung von Bus auf Tram in Zürich-Affoltern
  • ein Bündel an Vorhaben für die Aufwertung und die Sicherheit im Strassenverkehr in Biel
  • eine Veloschnellroute im Limmattal
  • die Verkehrsdrehscheibe Bahnhof Chur West
  • die grenzüberschreitende Verlängerung der Tramlinie Nations-Grand-Saconnex in Genf
  • die Elektrifizierung des Bussystems in Basel

Die Unterstützung des Bundes wird über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) finanziert. Die vorgeschlagene Unterstützung in der Höhe von rund 1,3 Milliarden Franken ermöglicht es, dass der Bund durchschnittlich rund 37 Prozent der Investitionskosten übernimmt. Die restliche Finanzierung ist durch die Kantone, Gemeinden und Städte sicherzustellen. Das Parlament hat seit 2008 zur Unterstützung der Agglomerationen rund 7,18 Milliarden Franken für Verkehrsinfrastrukturen bewilligt.

Agglomerationsprogramme für Mensch und Umwelt

Beim Programm Agglomerationsverkehr (PAV) handelt es sich neben den Entwicklungsprogrammen für die Bahn sowie die Nationalstrasse um das dritte strategische Infrastrukturprogramm des Bundes. Es strebt eine zwischen Kantonen, Städten, Gemeinden und angrenzenden Ländern abgestimmte Planung von Siedlungsentwicklung und Gesamtverkehr in urbanen Räumen an. Ziel ist es, die Koordination zwischen öffentlichem Verkehr, motorisiertem Individualverkehr sowie dem Fuss- und Veloverkehr zu verbessern, damit der Verkehr in den Agglomerationen verlagert und verträglicher gestaltet werden kann sowie Menschen und Umwelt weniger belastet.

Um seine Mittel effizient einzusetzen, hat der Bund die ihm unterbreiteten Agglomerationsprogramme anhand der vier gesetzlich vorgegebenen Kriterien nach deren Wirkung bewertet: Die Programme sollen die Qualität des Verkehrssystems verbessern, die Siedlungsentwicklung nach innen fördern, die Verkehrssicherheit erhöhen sowie die Umweltbelastung und den Ressourcenverbrauch senken.

Die Vernehmlassung zur 4. Generation Agglomerationsprogramme dauert bis zum 9. September 2022.

Kanton Zürich bedauert völlig unerwarteten Entscheid des Bundesrats zur Glattalbahn-Verlängerung
Der Bundesrat hat bekannt gegeben, dass er im Rahmen der Agglomerationsprogramme der 4. Generation das Gesamtprojekt Glattalbahn-Verlängerung vorerst nicht mitfinanzieren will. Die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion bedauern den völlig unerwarteten Entscheid. Im Rahmen der Vernehmlassung werden sie sich dafür einsetzen, dass das Projekt von grosser Bedeutung für das Glattal und den Kanton Zürich doch noch berücksichtigt wird.

Insgesamt wird die überwiegende Unterstützung der Zürcher Agglomerationsprogramme mit dem Beitragssatz des Bundes bis zu 40 Prozent zwar begrüsst. In Bezug auf das Gesamtprojekt Glattalbahn-Verlängerung trifft der Entscheid den Kanton Zürich allerdings unerwartet hart.
Das Projekt Verlängerung Glattalbahn ist für die Flughafenregion und den gesamten Kanton Zürich von grosser Wichtigkeit. Wegen den steigenden Mobilitätsbedürfnissen kommt das Glattal mit seinem Verkehrssystem an seine Grenzen. Eine effiziente, leistungsfähige und umweltverträgliche Verkehrsinfrastruktur ist unverzichtbar für den Kanton Zürich als Wirtschaftsstandort, lebenswerte Wohnregion und lebhafte Tourismusdestination. Erst im April 2022 hatte der Bundesrat als wichtigen Meilenstein grünes Licht für die Glattalbahn-Verlängerung gegeben. Er hat für die Verlängerung der bestehenden Glattalbahn die Infrastrukturkonzession erteilt. Die Glattalbahn-Verlängerung Kloten umfasst zwei weitere Teilprojekte: eine Velohauptverbindung mit separatem Fussweg sowie den dringlichen Hochwasserschutz für Kloten und das Flughafenareal inkl. Bahnhof. Der Kanton Zürich hat dem Bund sodann die Mitfinanzierung des Projekts mit Mitteln aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF, Agglomerationsprogramm 4. Generation) beantragt. Der Kanton Zürich strebte damit eine substanzielle Beteiligung des Bundes für die Umsetzung des Vorhabens an. Von dieser Finanzierung wurde nun vorerst abgesehen.

Entscheid des Bundes könnte zu Verzögerungen im Bauprojekt führen

Wie heute durch den Bundesrat kommuniziert wurde, ist das Finanzierungsgesuch des Teilprojektes der Glattalbahn-Verlängerung und der Velohauptverbindung auf Priorität B zurückgestuft worden. Diese Rückpriorisierung hat – sofern der Bundesrat bei seinem Entscheid bleiben sollte – einschneidende Konsequenzen für das Projekt. Es wird demnach voraussichtlich frühestens im Programm der 5. Generation berücksichtigt werden können. Da der Bundesbeitrag nicht vorliegt, könnte dies zu einer Verzögerung beim Baustart von mindestens zwei Jahren führen.

Dieses Vorgehen des Bundesrats erstaunt sehr, da das Gesamtprojekt aktuell in vollem Gange ist. Die Verkehrsbetriebe Glattal AG VBG erarbeitet derzeit das Bauprojekt, das die Grundlage für die kantonale Kreditbewilligung bildet. Die Regierung hat bereits 32 Mio. Franken Projektierungsgelder gesprochen und die Stadt Kloten will den Transformationsprozess des Gebiets Steinacker parallel zur Projektierung abschliessen. «Wir sind sehr erstaunt über den Entscheid des Bundesrats und können ihn prima Vista nicht nachvollziehen», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Das Gesamtprojekt kostet voraussichtlich rund 440 Mio. Franken. Auf die Glattalbahn und die Velohauptverbindung entfallen rund 350 Mio. Franken, die restlichen Mittel dienen dem Hochwasserschutz. Ausgehend vom beschlossenen Bundesbeitrag von 40 Prozent für das Programm «Stadt Zürich/Glattal» fehlen dem Projekt nun rund 140 Millionen Franken.

Vernehmlassung für Aufnahme der Glattalbahn-Verlängerung nutzen

Die Volkswirtschaftsdirektion wird gemeinsam mit den Projektbeteiligten den Entscheid des Bundes vertieft analysieren – und sich im Rahmen der Vernehmlassung dafür einsetzen, dass die Glattalbahn-Verlängerung Kloten und die Velohauptverbindung doch noch als Priorität A des Agglomerationsprogramm der 4. Generation aufgenommen wird. «Das Projekt Glattalbahn-Verlängerung ist die Fortsetzung einer Erfolgsgeschichte und ein gelungenes Beispiel einer engen Zusammenarbeit zwischen Velo, ÖV und Hochwasserschutz. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Wir werden weiterhin für eine rasche finanzielle Unterstützung des Bundes für dieses wichtige Projekt kämpfen», sagt Carmen Walker Späh.

300 Millionen Franken Kostenunterstützung

Insgesamt schlägt der Bundesrat für die vom Kanton Zürich eingereichten drei Programme «Limmattal», «Stadt Zürich/Glattal» und «Oberland» für die Umsetzung der Massnahmen eine Kostenunterstützung im Kanton Zürich von rund 300 Mio Franken vor. An den geplanten Massnahmen der Programme «Limmattal» und «Oberland» will er 35% der Kosten übernehmen, beim Programm «Stadt Zürich/Glattal» sogar 40%. Zu den positiv bewerteten A-Massnahmen zählen u.a. das Tram Affoltern, eine Veloschnellroute und mehrere Velohauptrouten-Abschnitte im Glattal, ein grosser Teil der Veloschnellroute Limmattal, diverse Verkehrsmassnahmen im Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung Regensdorf-Nord sowie der Ausbau des Bushofs in Pfäffikon.
Bund startet Vernehmlassung zu den Agglomerationsprogrammen: Gutes Ergebnis für die Region Basel, aber zentrale Projekte zurückgestuft
Der Bundesrat hat am Freitag, 10. Juni 2022 die Vernehmlassung zur Botschaft der Agglomerationsprogramme der 4. Generation gestartet. Das Agglomerationsprogramm Basel schneidet mit einem Investitionsvolumen von CH 565 Mio. und einem Bundesbeitrag von CHF 226 Mio. im nationalen Vergleich der 32 Programme gut ab. Das Projekt Zubringer Bachgraben – Allschwil sowie das Tram Klybeck wurden vom Bund allerdings nicht als dringlich priorisiert.

Das Agglomerationsprogram Basel der 4. Generation wurde am 11. Juni 2021 fristgerecht beim Bund zur Prüfung eingereicht. Die Eingabe umfasste ein Projektportfolio mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1,2 Milliarden Franken für den dringlichen Realisierungshorizont mit Baubeginn in den Jahren 2024 bis 2028 (A-Projekte). Mit der gestarteten Vernehmlassung zur Botschaft der 4. Programmgeneration ist die technische Prüfung durch den Bund abgeschlossen. Die Frist für Stellungnahmen zur Botschaft endet am 10. September 2022.

Dem Basler Programm wurde eine hohe Wirksamkeit zugesprochen. Die Botschaft sieht ein Investitionsvolumen von CHF 565 Mio. bei einer Mitfinanzierung von 40% vor, was einem Bundesbeitrag von CHF 226 Mio. entspricht. Eine Vielzahl der eingereichten Projekte ist in der Botschaft enthalten. So sollen beispielsweise die drei Tramprojekte «Tram Letten», «Tram Petersgraben» und «Tram 8 bis Läublinpark» sowie diverse ÖV-Drescheiben u.a. in Basel, Bottmingen, Pratteln, Zwingen, Riehen und Schliengen mitfinanziert werden. Darüber hinaus sollen die Investitionen zur Elektrifizierung diverser Buslinien in Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom Bund finanziell gefördert werden. In der Botschaft sind auch Strassenprojekte in Laufen, in Arlesheim – Münchenstein, Aesch, Birsfelden und Saint-Louis enthalten. In der dringlichen Realisierungsetappe befindet sich ausserdem ein umfangreiches Investitionspaket mit Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs. Einige für das Programm zentrale Massnahmen wurden jedoch zurückgestuft. Der für die Erschliessung des Entwicklungsgebietes Bachgraben-Allschwil wichtige Zubringer Bachgraben – Allschwil inklusive dem französischen Contournement Hésingue-Hégenheim ist nicht als A-Massnahmen in der Botschaft enthalten. Ebenfalls zurückgestuft wurde das baselstädtische Tram Klybeck.

In den kommenden Wochen wird die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Basel die Vernehmlassungsvorlage detailliert auswerten und die Abstimmung zwischen den Kantonen und den Behörden in Deutschland und Frankreich koordinieren. Bis zur Eingabefrist der Stellungnahmen am 10. September 2022 wird die trinationale Agglomeration Basel eine abgestimmte Stellungnahme erarbeiten, die an der Medienkonferenz vom 02. September 2022 im Rahmen des AGGLO-Forums 2022 in Muttenz der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

– Weitere Informationen sind auf folgender Webseite abruf- und downloadbar: www.aggloprogramm.org

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