Bereinigung der Zuständigkeiten bei Bahn-Infrastruktur schreitet voran

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In den Bahnhof Bern ein- und ausfahrende Züge von SBB und BLS. / Quelle: Sandro Hartmeier

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 den neuen Aktionärsbindungsvertrag der BLS Netz AG genehmigt und sich über die laufende Bereinigung der Infrastrukturkonzessionen zwischen SBB und BLS informieren lassen. Die BLS Netz AG kann nun, wie die SBB, eine Konzession bis Ende 2045 erhalten.

Im September 2020 hatte der Bundesrat entschieden, dass das schweizerische Bahnnetz weiterhin durch mehrere Unternehmen betrieben werden soll. In diesem Sinn sollen die Konzessionen der beiden grössten Infrastrukturbetreiberinnen SBB und BLS Netz AG mit einer aufeinander abgestimmten Laufzeit erneuert und gleichzeitig Abgrenzungsfragen geklärt werden. In seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 hat der Bundesrat nun den neuen Aktionärsbindungsvertrag der BLS Netz AG genehmigt. Dieser regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Aktionäre sowie Besetzung und Kompetenzen des Verwaltungsrates. Die Aktualisierung des Aktionärsbindungsvertrags war eine Voraussetzung dafür, dass die Infrastrukturkonzession der BLS Netz AG analog zu derjenigen der SBB bis 2045 verlängert werden kann.

Gleichzeitig liess sich der Bundesrat über laufende Bereinigungen zwischen BLS und SBB orientieren. In den neuen Konzessionen sind einige Abgrenzungs- und Zuständigkeitsfragen geklärt worden: Die BLS Netz AG tritt den Donnerbühltunnel beim Bahnhof Bern an die SBB ab. Die SBB ihrerseits übernimmt die Systemführerschaft Bahnstrom im Hochspannungsbereich von der BLS Netz AG. Der gemeinsame Betrieb der Bahnhöfe Brig und Thun wird aufgehoben: Die SBB wird den Bahnhof Brig künftig allein betreiben, die BLS Netz AG den Bahnhof Thun. Die Übergabe der Bahnhöfe soll per 1. Januar 2025 erfolgen.

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