Motion zum Bau neuer Bahnstrecken auf der Ost-West-Achse

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Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat eine Motion zum Bau neuer Bahnstrecken auf der Ost-West-Achse beschlossen.

Die Kommission hat sich eingehend mit den Zukunftsperspektiven der Bahn beschäftigt. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie eine Kommissionsmotion Rasche Gewährleistung einer ausgewogenen, leistungsfähigen und attraktiven Ost-West-Achse der Bahn (22.3895beschlossen, welche den Bundesrat beauftragt, bis 2026 Massnahmen vorzuschlagen, um spätestens bis zum Ende des Jahrzehnts mit der Realisierung von neuen Bahnstrecken zur Verkürzung der Reisezeiten zwischen Lausanne und Bern sowie zwischen Winterthur und St. Gallen zu beginnen. Die Kommission hält fest, dass das Ziel einer attraktiven und schnellen Fernverkehrslinie auf der Ost-West-Achse seit dem Projekt Bahn 2000 aus dem Jahr 1987 von den eidgenössischen Räten und vom Volk unterstützt wurde. Da die neuen FV-Doppelstockzüge mit Wankkompensation die geplanten schnelleren Kurvengeschwindigkeiten nicht erreichen, bleiben die Fahrzeiten und damit die Anschlussangebote klar unter den Zielvorstellungen. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass das Ziel mit dem Bau neuer Streckenabschnitte erreicht werden soll.

Weiter hat die Kommission ihre Beratungen zu den verbleibenden Differenzen bei der Änderung des Personenbeförderungsgesetztes (21.039) abgeschlossen. Bezüglich einem minimalen unternehmerischen Gestaltungsspielraum bei der Anrechenbarkeit von Kosten und Erlösen (Art. 35a) schlägt die Kommission als Kompromisslösung eine neue klar definierte Ausnahme bei Leistungen ausserhalb der konzessionierten Personenbeförderung vor (11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung). Auch in der Frage der Gewinnverwendung (Art. 36) beantragt die Kommission eine neue Kompromissformulierung. Die Hälfte des Gewinnes aus den von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angeboten, die nicht nach Artikel 32 ausgeschrieben wurden, sowie aus den bestellten Verbesserungen dieser Angebote muss einer Spezialreserve zugewiesen werden, welche nur zur Deckung von Verlusten der von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angeboten verwendet werden kann (9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung).

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