Personenfernverkehr: Bund und Bahnen wollen Kooperationsmodell weiterführen

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In den Bahnhof Bern ein- und ausfahrende Züge von SBB und BLS. / Quelle: Sandro Hartmeier

Die Bahnunternehmen SBB, BLS und SOB haben sich darauf verständigt, das Kooperationsmodell im Fernverkehr auch in der nächsten Konzessionsperiode, daher ab Dezember 2029, fortzuführen. Die SBB behält damit die Konzession für den Fernverkehr, überträgt der BLS und SOB aber den Betrieb einzelner Linien. Die Bahnen haben dazu unter Einbezug des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Basisvereinbarung abgeschlossen.

Seit 2019 betreiben die Bahnen den Eisenbahn-Fernverkehr im Rahmen eines Kooperationsmodells: Die SBB hat eine Konzession für das gesamte Fernverkehrsnetz und betreibt die grosse Mehrheit der Fernverkehrslinien. Fünf Linien hat sie für den Betrieb aber an die BLS und SOB übergeben. Dieses Modell bewährt sich sowohl aus Sicht des Bundes als auch der Bahnen: Es garantiert einen attraktiven, auf den übrigen Verkehr gut abgestimmten Fernverkehr. Zudem erhöht die Zusammenarbeit den Nutzen für die Kundinnen und Kunden und verbessert die Wirtschaftlichkeit. Der Bundesrat hatte deshalb am 23. Juni 2021 entschieden, das Kooperationsmodell auch in der nächsten Konzessionsperiode weiterzuführen.

Dazu haben die Vertreterinnen und Vertreter der SBB, BLS und SOB unter Mitwirkung des UVEK nun eine Basisvereinbarung erarbeitet und unterzeichnet. Sie definiert die Rahmenbedingungen der Kooperation und den Prozess für das spätere Abschliessen von Betriebsverträgen. Auf dieser Grundlage wird in den nächsten Jahren sodann festgelegt, welche Bahn ab Dezember 2029 welche Linien betreibt. Die enge Zusammenarbeit der Bahnen stärkt den öffentlichen Verkehr.

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals begrüsst die Entscheidung von SBB, BLS und SOB
Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) begrüsst die Entscheidung von SBB, BLS und SOB, das bestehende und bewährte Kooperationsmodell im Fernverkehr (FV) auch in der nächsten Konzessionsperiode (ab Dezember 2029) fortzuführen. Diese Entscheidung, die die beteiligten Bahnunternehmen im Auftrag des UVEK getroffen haben, ist sinnvoll und richtig.

«Es ist ein guter Entscheid für die Bahnen, aber auch für die Kundinnen und Kunden, dass die beteiligten Eisenbahnunternehmen zusammenarbeiten, anstatt sich gegenseitig zu konkurrenzieren. Eine konstruktive Kooperation ist viel zielführender als unnötige und teure Konkurrenz zulasten der Kundinnen und Kunden. Gemeinsame Planung im Rahmen einer einzigen Konzession bedeutet Bahnverkehr aus einem Guss und ist somit die vernünftigste Lösung. Das ist einer der Gründe für den Erfolg der helvetischen Eisenbahnen, um den uns unsere Nachbarländer beneiden», sagt Matthias Hartwich, neuer Präsident des SEV ab dem 1. Februar 2023.

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