BAV definiert Grundlagen zur Erarbeitung des nächsten Bahn-Ausbauschrittes [aktualisiert]

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 2. März 2023 veröffentlicht.

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Im Rahmen der Botschaft 2026 sollen dem Parlament erste Etappen von Grossprojekten zur Finanzierung vorgelegt werden, u.a. für die Direktverbindung Aarau-Zürich. / Quelle: BAV

Der Bundesrat möchte die Bahn langfristig weiter stärken. Voraussichtlich im Jahr 2026 wird er dem Parlament einen nächsten Ausbauschritt unterbreiten. Für die Botschaft 2026 werden erste Etappen von Grossprojekten in den Knoten Luzern und Basel sowie auf den Strecken Bern-Lausanne, Winterthur-St. Gallen und Aarau-Zürich geprüft. Zudem sind Massnahmen vorgesehen, um das Angebotskonzept, das mit den bisherigen Ausbauschritten vorgesehen ist, auf eine solide Basis zu stellen. Ende Februar 2023 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Planungsgrundlagen hierfür publiziert.

Die Erarbeitung der bundesrätlichen Botschaft für den nächsten Bahn-Ausbauschritt erfordert die Mitwirkung vieler Beteiligten. Im Eisenbahngesetz (EBG) wird die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Bahnen geregelt. Die Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV) präzisiert die Modalitäten. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) leitet und koordiniert als Prozessführer die Planungen. Die Kantone sind verantwortlich für die regionale Angebotsplanung. Die betroffenen Eisenbahnunternehmen und die Vertreter der Gütertransportbranche werden ebenfalls in den Planungsprozess eingebunden.

Das BAV hat den Planungsprozess für den Ausbauschritt 2035 extern evaluieren lassen. Im Evaluationsbericht wurden verschiedene Optimierungen empfohlen. Bei der Planung des nächsten Ausbauschritts setzt das BAV die ersten dieser Empfehlungen um. Dazu gehört insbesondere der Einsatz eines Planerfachteams für die Überarbeitung des bisherigen Angebotskonzepts, sowie der stärkere Einbezug der Güterverkehrsanliegen.

Im Februar 2023 hat das BAV die Planungsgrundlagen für die Erarbeitung der Botschaft 2026 veröffentlicht. Diese enthalten einerseits die Grundlagen des Planungsprozesses mit dem Vorgehens- und Terminplan, der Organisation und den verschiedenen Rollen. Diese Informationen sollen dazu beitragen, für alle Beteiligten Planungssicherheit herzustellen, um den optimalen Einsatz der Ressourcen zu ermöglichen.

Die Planungsgrundlagen enthalten folgende inhaltliche Angaben:

  • Sie definieren den verkehrs- und finanzpolitischen Rahmen;
  • Sie legen das Vorgehen zur Prüfung erster Etappen der Grossprojekte in den Knoten Luzern und Basel sowie auf den Strecken Bern-Lausanne, Winterthur-St. Gallen und Aarau-Zürich fest. Das Parlament hatte mit dem Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 beschlossen, dass diese fünf Grossprojekte bei der Erarbeitung der Botschaft 2026 prioritär geprüft werden sollen. Bei den Beschleunigungsmassnahmen für die Strecken Bern-Lausanne und Winterthur-St. Gallen geht es überdies darum, Massnahmen zu finden, um den Verzicht der SBB auf bogenschnelle WAKO-Züge zu kompensieren.  
  • Die Planungsgrundlagen definieren ausserdem den Handlungsbedarf im Angebotskonzept 2035 hinsichtlich Produzierbarkeit, Fahrbarkeit, Rollmaterial und ergänzender Infrastruktur;
  • Die Planungsgrundlagen legen das Vorgehen zur Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 fest und definieren das Vorgehen für die Bewertung der zusätzlichen Infrastrukturelemente bzw. des angepassten Angebotskonzepts.

Das BAV sieht vor, dass der Bundesrat die Botschaft im Jahr 2025 in die Vernehmlassung schicken kann. 2026 soll sich das Parlament damit befassen können.


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