DVZO: Personenbeförderungskonzession rechtskräftig

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Die Rangierlok Ee 3/3 16363 des DVZO mit einem Personenzug im Bahnhof Bäretswil. / Quelle: DVZO, Hugo-Wenger

Das Bundesgericht hat den lange ersehnten Entscheid zur Personenbeförderungskonzession gefällt und die Einsprache einer Anwohnerin abgewiesen, weil sie gar nicht einspracheberechtigt war.

Für den DVZO bedeutet dies, dass bis 2029 die Konzession für die Personenbeförderung wieder gültig ist. Ein wichtiger Meilenstein, dass der Verein sein Angebot auch weiterhin anbieten kann. Der Vorstand nimmt das Urteil erleichtert zur Kenntnis. Für die gesamte öV-Branche ist dieses Urteil wichtig, wird doch der wichtige Grundsatz gefällt, dass Anwohner nicht gegen Personenbeförderungskonzessionen vorgehen können.


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