Stellungnahme der LITRA zur Änderung des Bundesgesetzes über die nachhaltige Finanzierung der SBB

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Die SBB Re 460 006 nach dem im Jahr 2019 durchlaufenen Refit. / Quelle: Aline Contesse

Die LITRA nimmt Stellung zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates betreffend die nachhaltige Finanzierung der SBB. Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung am 16. Dezember 2022.

Die LITRA geht in ihrer Stellungnahme auf folgende Massnahmen der Vernehmlassungsvorlage ein und zeigt sich damit einverstanden:

  • Der Bund leistet als Eigner der SBB einen einmaligen Kapitalzuschuss an die SBB zur Reduktion der Nettoverschuldung der SBB. Dieser Kapitalzuschuss bemisst sich an den im Fernverkehr erlittenen Verluste der Jahre 2020 bis 2022.
  • Reduzierte Trassenpreise für den Fernververkehr bis im Jahr 2029
  • Die Reduktion des Trassenpreises führt bei den betroffenen Infrastrukturbetreiberinnen zu geringeren Einnahmen und in der Folge zu einer Mehrbelastung des Bahinfrastrukturfonds (BIF). Deshalb wird mit einer gesetzlichen Anpassung sichergestellt, dass der Bundesanteil aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vollständig in den BIF eingelegt wird (bis zur Erreichung einer angemessene Reserve im Fonds).

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