Seilbahnen Schweiz: Beschränkung bei allen Kabinen auf zwei Drittel

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Der Bundesrat hat neue Massnahmen für die Festtage und Skigebiete beschlossen. So brauchen die Skigebiete ab dem 22. Dezember 2020 eine Bewilligung für ihre Schutzkonzepte durch den Kanton. Als weitere neue Massnahme gilt ab dem 9. Dezember 2020 die Beschränkung der Anzahl Gäste in allen Kabinen auf zwei Drittel. Seilbahnen Schweiz (SBS) zeigt sich erleichtert über diesen Entscheid, konnte doch eine Beschränkung der Gäste in den Skigebieten abgewendet werden. SBS begrüsst den pragmatischen Schweizerweg des Bundesrates und sichert zu, dass die Seilbahn-Unternehmen weiterhin alles daransetzen, die Schutzkonzepte konsequent umzusetzen.

Der Entscheid des Bundesrates, die Kapazitäten der Kabinen mit Steh- und Sitzplätzen auf zwei Drittel zu reduzieren, wird von den Unternehmen zeitgerecht umgesetzt. Verschiedene Seilbahnunternehmen haben dies bereits in den letzten Wochen eingeführt.

Künftig müssen die Skigebiete ihre Schutzkonzepte vom Kanton bewilligen lassen. SBS ist hier zuversichtlich, dass dies pragmatisch und effizient erfolgen wird.

Etwas erstaunt ist der SBS über den Entscheid des Bundesrates, dass in den Wartezonen zusätzlich zur Maskenpflicht auch die Abstandsregel eingeführt werden soll. Diese Vorgabe besteht für kein anderes öffentliches Transportmittel und dürfte bei der Umsetzung erhebliche Probleme bereiten. Seilbahnen Schweiz geht davon aus, dass diese Abstandsregel nur nach vorne und hinten, nicht aber seitlich gilt.

Die Seilbahnunternehmen rechnen nicht mit einem Grossandrang in die Berge, sie zählen aber auf die Schweizerinnen und Schweizer, die schon in den letzten Wochen und Monaten viel Eigenverantwortung bewiesen haben.

SBS begrüsst es, dass nun Klarheit herrscht. Jetzt können die letzten Vorbereitungen für den Winter getroffen werden, damit sich die Gäste im Winter in den Bergen erholen können. Die Bergbahnunternehmen werden alles daransetzen, den Gästen die höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

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