Kommission will die finanzielle Situation der SBB stärken

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Die SBB Re 460 006 nach dem im Jahr 2019 durchlaufenen Refit. / Quelle: Aline Contesse

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates unterstützt die Vorlage zur finanziellen Stabilisierung der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) einstimmig. Im Gegensatz zum Bundesrat ist sie aber mehrheitlich der Ansicht, dass bei der Gewährung von Tresoreriedarlehen an die SBB kein Systemwechsel angezeigt ist.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) beantragt nach umfassenden Anhörungen oppositionslos auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerisches Bundesbahnen (SBBG) (23.063) einzutreten. Sie bekräftigt hiermit die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzierung der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB). Jedoch stützt die Kommission nicht alle drei vorgeschlagenen Gesetzesänderungen des Bundesrates, welche nebst einem einmaligen Kapitalzuschuss von 1,15 Mrd. Franken auch den Übergang von Tresorerie- zu Haushaltsdarlehen des Bundes ab einem gewissen Verschuldungsniveau der SBB sowie die Sicherstellung der Liquidität des Bahninfrastrukturfonds (BIF) vorsehen. So ist die Kommissionsmehrheit gegen den Systemwechsel bei den Finanzierungsinstrumenten, da die Haushalts- im Gegensatz zu den Tresoreriedarlehen der Schuldenbremse unterstellt sind. Sie ist der Ansicht, dass die daraus resultierende Konkurrenzsituation mit anderen Bundesausgaben im Hinblick auf das Angebot des öffentlichen Verkehrs nicht wünschenswert ist und beantragt ihrem Rat mit 15 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, bei Artikel 20 SBBG beim geltenden Recht zu bleiben. Zudem beantragt die Kommission ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, im Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) festzuhalten, dass die angemessene Reserve des BIF mindestens 300 Millionen Franken betragen soll. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen. Sie wird voraussichtlich anlässlich der Wintersession vom Nationalrat behandelt.   

Des Weiteren hat die Kommission die Detailberatung zum Entwurf über einen Zusatzkredit für die Finanzierung von Massnahmen zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur (23.054) vorgenommen. Mit diesem schlägt der Bundesrat neben den zusätzlichen Beiträgen in der Höhe von 40 Millionen Franken auch eine Änderung der Finanzierungspraxis vor. Die Kommissionsmehrheit unterstützt die festgelegten Beiträge für die drei Autoverlade von nationaler Bedeutung Lötschberg, Vereina und Furka. Eine Minderheit verlangt, auch dem Simplontunnel nationale Bedeutung zuzumessen und den Kredit für die notwendigen Massnahmen am Simplon um 6 Millionen Franken zu erhöhen. Eine weitere Minderheit beantragt, nicht nur den Simplon zu berücksichtigen, sondern den Zusatzkredit um 18 Millionen Franken zu erhöhen, um alle notwendigen strassenseitigen Bauvorhaben zu finanzieren. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage einstimmig angenommen. Der Nationalrat wird das Geschäft voraussichtlich anlässlich der Wintersession 2023 behandeln. In diesem Zusammenhang hat sich die KVF-N auch mit Solidarbürgschaften für Transportunternehmen im Autoverlad befasst und gesetzgeberischen Handlungsbedarf festgestellt. Einen Antrag für das Ausarbeiten eines Erlassentwurfs hat sie entsprechend mit 14 zu 10 Stimmen unterstützt (Kommissionsinitiative Solidarbürgschaften zu Gunsten des Autoverlads23.477).

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