Bundesrat erleichtert Umsetzung von Agglomerationsprogrammen

Die Agglomerationen sollen es einfacher haben, ihre Agglomerationsprogramme umzusetzen. Darum hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 Änderungen der Verordnung über die Verwendung der Mineralölsteuer (MinVV) beschlossen. Aus den Einnahmen dieser Steuer unterstützt der Bund die Agglomerationsprogramme.

Neu können Agglomerationen bestimmte Kleinmassnahmen über Massnahmenpakete einfacher abrechnen. Das senkt den administrativen Aufwand. Weiter kann der Bund besser als bisher technologische Lösungen in einem Agglomerationsprogramm unterstützen, etwa Anlagen zum Verkehrsmanagement oder Parkleitsysteme.

Als weitere Neuerung müssen sie gewisse Kapitel ihres Programms nicht mehr für jede Generation neu erarbeiten. Das reduziert ihren Arbeitsaufwand. Zudem wird das Thema Landschaft zum integralen Querschnittsthema von Verkehr und Siedlung. Der Bund kann künftig klimaangepasste Verkehrsinfrastrukturen mit Begrünung und Versickerungsflächen mitfinanzieren.

Ausserdem verlängert der Bundesrat die Leistungsvereinbarung für bestimmte Massnahmen der Agglomerationsprogramme. Seit der 3. Programmgeneration setzt der Bund eine Frist für den Baustart. Andernfalls entfällt seine finanzielle Unterstützung. Der Bund kann diese Fristen nun für jene Massnahmen verlängern, wenn sie von zentraler Bedeutung für das jeweilige Agglomerationsprogramm sind und deren Planung mit der Planung einer verzögerten Bundesinfrastruktur koordiniert werden muss. Schliesslich erklärt der Bundesrat die Agglomerationen Mels-Sargans (SG) und Reinach (AG) neu für beitragsberechtigte Agglomerationen.

Die Anpassung der MinVV durch den Bundesrat hat Anpassungen der Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) und der Richtlinien zum Programm Agglomerationsverkehr zur Folge. Die angepasste PAVV wurde von UVEK-Vorsteher Bundesrat Albert Rösti verabschiedet, die Richtlinien von der Direktion des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE.

In den Richtlinien wird zudem der sogenannte Umsetzungsabzug gestrichen. Dieser Abzug von 5 Prozent auf den Bundesbeitrag wurde jeweils gemacht, wenn Massnahmen ungenügend umgesetzt wurden. Der Bund verzichtet nun darauf, weil er Fristen für den Baubeginn eingeführt hat. Beide angepassten Verordnungen sowie die Richtlinien treten auf den 1. August 2025 in Kraft. Sie dienen der Erarbeitung der Agglomerationsprogramme der 6. Generation, die voraussichtlich 2029 eingereicht werden.


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