Ausweichmöglichkeiten im schweizerischen Eisenbahnnetz

Das schweizerische Schienennetz weist grundsätzlich eine hohe Redundanz auf. Bei Streckenunterbrüchen stehen in den meisten Fällen Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung. Schwachstellen gibt es auf den Strecken Genf–Lausanne und Olten–Zürich sowie in einzelnen Bahnknoten. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht zur Beantwortung zweier Postulate, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 gutgeheissen hat.

Der Totalunterbruch der Bahnlinie zwischen Lausanne und Genf wegen einer Gleisabsenkung («Loch von Tolochenaz») führte im Jahr 2021 zu einem mehrtägigen Unterbruch der wichtigsten Eisenbahnachse der Westschweiz. Die Auswirkungen für den Personen- und den Güterverkehr waren erheblich und bis nach Basel, Zürich und Luzern spürbar.

Der Bundesrat hat nach diesem Ereignis eine umfassende Überprüfung der Redundanz und der Zuverlässigkeit des schweizerischen Eisenbahnnetzes in Auftrag gegeben. Damit kommt er einem Postulat aus dem Ständerat (21.4518) nach. Besonderes Augenmerk richtete er aufgrund eines weiteren Postulats (21.4366) aus dem Nationalrat auf die Zuverlässigkeit und Redundanz der Bahnstrecke Lausanne–Genf.

Alternativrouten grösstenteils vorhanden

Insgesamt stellt der Bericht des Bundesrats dem schweizerischen Schienennetz ein gutes Zeugnis aus. Die Redundanz ist grundsätzlich hoch; bei einem Streckenunterbruch bestehen in den meisten Fällen Ausweichmöglichkeiten. Dies zeigte sich beispielsweise nach dem Unfall im Gotthard-Basistunnel im Sommer 2023 oder nach den Unwetterschäden zwischen Yverdon-les-Bains und Lausanne im Mai 2024. In beiden Fällen konnte der Verkehr ohne grössere Probleme umgeleitet werden.

Die Untersuchungen haben indes gezeigt, dass Unterbrüche auf einzelnen Streckenabschnitten beträchtliche Folgen haben können: Auf den Strecken Genf–Lausanne und Olten–Zürich sowie in den Bahnknoten Bern, Olten, Zürich-Oerlikon, Winterthur und Muttenz besteht bei Unterbrüchen keine ausreichende Redundanz.

Ausbauten sind vorgesehen

Der Bundesrat stellt fest, dass dafür die entsprechenden Massnahmen ergriffen werden müssen. Zwischen Genf und Lausanne ist eine neue Verbindung mit Anschlüssen an die bestehende Linie geplant. Die erste Etappe hat das Parlament bereits beschlossen. Sie enthält einen neuen doppelspurigen Abschnitt zwischen Morges und Perroy, der grössenteils in einem Tunnel verläuft. Für die Strecke zwischen Le Vengeron und Perroy sind Studien zu einer zweigleisigen Neubaustrecke entlang der A1 ausgelöst worden. Auch für den Ausbau der Strecke Olten–Zürich ist eine Studie im Gang.

Innerhalb der Bahnknoten ist die Schaffung von Ausweichmöglichkeiten mittels Ausbauten nicht immer möglich oder sinnvoll. Vielmehr stehen präventive Massnahmen im Vordergrund. Technische Anlagen, IT-Systeme und Rollmaterial sind so auszurüsten, dass Unterbrüche minimiert werden können. Zudem müssen die Bahnhöfe vor Naturgefahren und Sabotage ausreichend geschützt sein. Schliesslich haben die Infrastrukturbetreiber im Rahmen der Erhaltungsprogramme besonders diese Streckenabschnitte zu berücksichtigen.


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