An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat den Sachplan Verkehr, Teil unterirdischer Gütertransport, verabschiedet. Dieser schafft die raumplanerische Grundlage für das geplante unterirdische Gütertransportsystem Cargo sous terrain (CST).
Das privatrechtliche Unternehmen CST plant den Bau eines unterirdischen Logistiksystems durch das Mittelland. Mit dem Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport (UGüTG), das am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, hatte der Bund dafür die Rechtsgrundlage geschaffen.
Weil das Tunnelsystem relevante Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat (z. B. hinsichtlich Grundwasser und Verkehr), hat der Bund im Sachplan Verkehr einen neuen Teil unterirdischer Gütertransport (SUG) eingefügt. Darin werden die raumplanerischen Interessen zwischen CST, Bund und den vier betroffenen Kantonen abgestimmt. Der SUG enthält unter anderem die Linienführung (Korridor) der vorgesehenen ersten Teilstrecke zwischen Härkingen und Zürich sowie die Perimeter der Hub-Standorte.
Anhörung von Kantonen und Gemeinden
Im ersten Halbjahr 2024 hatten die betroffenen Kantone und Gemeinden Gelegenheit, sich im Rahmen einer Anhörung zum neuen Teil des Sachplans Verkehr zu äussern. Die eingegangenen Stellungnahmen betrafen unter anderem die Grundwasserproblematik, das zu erwartende Verkehrsaufkommen bei den Hub-Standorten und den Umgang mit dem Ausbruchmaterial aus dem Tunnelvortrieb. Die kritischen Anmerkungen werden in die kommende Weiterentwicklung des SUG einfliessen. Abweichungen zu den kantonalen Richtplänen wurden nicht festgestellt.
Sachpläne sind ein wichtiges und behördenverbindliches Instrument des Bundes zur Koordination und Planung der Raumentwicklung. Der Sachplan Verkehr koordiniert das gesamte Verkehrssystem, stimmt es mit der Raumentwicklung ab und schafft damit Planungssicherheit für Bund, Kantone und Gemeinden. Der Eintrag in den Sachplan Verkehr, Teil unterirdischer Gütertransport, ist für CST eine von mehreren Voraussetzungen für die spätere Erteilung einer Baubewilligung.
Cargo sous terrain: Erste Stufe des Sachplans für den Unterirdischen Gütertransport festgelegt |
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Cargo sous terrain (CST) ist erfreut, dass der Bundesrat den Sachplan Unterirdischer Gütertransport in einer ersten Fassung festgelegt hat. Der Entscheid des Bundesrates ermöglicht die gezielte Weiterentwicklung des Projekts.![]() Der Sachplan bildet die raumplanerische Grundlage für die Realisierung der künftigen CST-Infrastruktur. / Quelle: CST Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat die erste Fassung des Sachplans Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport festgelegt. Der Beschluss stützt sich auf das Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport (UGüTG), wonach der Bundesrat geeignete Räume für die Realisierung von entsprechenden Anlagen bezeichnet. In einem ersten Schritt hat der Bundesrat für den von CST geplanten Tunnelabschnitt zwischen Härkingen und Zürich Zwischenergebnisse festgelegt, welche als Basis für die weitere Planung und Abstimmung des Vorhabens dienen. Mit seinem Beschluss konkretisiert der Bundesrat die Rahmenbedingungen für das Vorhaben CST und legt erste Ergebnisse zur räumlichen Koordination für die Behörden verbindlich fest. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein für die Realisierung der Logistiklösung CST dar, da durch die sachplanerischen Festlegungen mehr Planungssicherheit geschaffen wird. Definitive Standortwahl erfolgt in nächster Sachplanstufe Wie die letztjährige Anhörung bei Kantonen und Gemeinden gezeigt hat, sind bis zur Festsetzung der definitiven Standorte für die Hubs (Logistikzentren) und die Geländeauffüllungen sowie die Tunnelführung noch weitere Abklärungen vorzunehmen. Zudem sind die für den Grundwasserschutz notwendigen Massnahmen zu definieren. Für die offenen Punkte aus der Anhörung ist CST daran, Lösungen zu entwickeln. In der nächsten Stufe des Sachplans sollen bis 2027 die Interessen der verschiedenen Beteiligten im gemeinsamen Dialog und unter Berücksichtigung der kantonalen Richtplanungen weiter geprüft und abgewogen werden. Die definitive Festlegung der Standorte erfolgt in dieser nächsten Sachplanstufe. Nach erfolgter Festsetzung kann CST die Baubewilligung (die sogenannte Plangenehmigung) beim Bundesamt für Verkehr (BAV) beantragen. Vom Bund hat CST ergänzend zum Sachplanverfahren den Auftrag erhalten, die eigenen Projektannahmen von unabhängiger Seite nochmals verifizieren zu lassen, um so die Machbarkeit des Projekts nachzuweisen. Diese Verifikation ist abgeschlossen, die Ergebnisse hat CST mit dem Bundesamt für Verkehr geteilt, als Grundlage für die weiteren Verfahrensschritte. |
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