Die fünfte Generation des Programms Agglomerationsverkehr stösst auf grosses Interesse. 42 Agglomerationen haben bis zur Frist am 30. Juni 2025 ihr Agglomerationsprogramm eingereicht und beantragen damit eine Unterstützung des Bundes für ihre Verkehrsprojekte.
An den eingereichten Programmen sind 21 Kantone sowie Regionen der Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und des Fürstentums Liechtenstein beteiligt. Die Agglomerationsprogramme werden nun vom Bundesamt für Raumentwicklung ARE auf ihre Unterstützungswürdigkeit geprüft.
Der weitere Prozess wird mit dem Projekt «Verkehr 45» des UVEK abgestimmt, in dem die Ausbauprojekte von Strasse und Schiene bis 2045 priorisiert werden. In «Verkehr 45» werden auch Verkehrsprojekte aus den Agglomerationsprogrammen mit Kosten von mehr als 50 Millionen Franken einbezogen.
Es ist davon auszugehen, dass sich der Bund mindestens im bisherigen Rahmen weiter an der Finanzierung der Agglomerationsprogramme beteiligen wird. Vorgesehen ist, im nächsten Jahr die zur Unterstützung vorgeschlagenen Projekte einer Vernehmlassung zu unterziehen. Das Parlament wird die Vorlage voraussichtlich 2027 beraten, um die Mittel für die Agglomerationen freizugeben.
In einem Agglomerationsprogramm stimmen mehrere Gemeinden und Städte ihre Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander ab. Sie bauen beispielsweise die Verkehrsinfrastrukturen so aus, dass dicht besiedelte Räume gut erreichbar sind. Der Bund beteiligt sich seit 2008 mit dem Programm Agglomerationsverkehr an den Kosten dieser Verkehrsinfrastrukturen.
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