Barrierefreie Bahnhöfe für 82 Prozent aller Reisenden

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 9. Juli 2025 veröffentlicht.

Ende 2024 waren 1132 der total 1800 Bahnstationen für Menschen mit Beeinträchtigung autonom benutzbar. Das sind 43 mehr als Ende 2023. Da zunächst die grösseren Bahnhöfe angepasst wurden, konnten Ende letzten Jahres 82 Prozent aller Reisenden von behindertengerechten Umbauten profitieren. Das zeigt der neue Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV).

Bis Ende 2023 waren die Bahnen verpflichtet, ihre Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) anzupassen, sofern diese Umbauten als verhältnismässig galten. Diese Frist wurde nicht in allen Fällen eingehalten. Die Bahnen geben als Grund unter anderem Personalmangel sowie fehlende Zeitfenster für die Bauarbeiten an. Das BAV begleitet die Bahnunternehmen weiter bei der Planung und Realisierung, um die Verzögerungen bei der Umsetzung des Gesetzes möglichst gering zu halten. Zudem hat der Bund in den Leistungsvereinbarungen zum Substanzerhalt der Bahninfrastruktur für die Jahre 2025-2028 die finanziellen Mittel für die Umsetzung des BehiG aufgestockt. Das BAV fordert die Unternehmen auf, bei verspäteten Umbauten Teilinbetriebnahmen umzusetzen oder Überbrückungslösungen wie Hilfe vor Ort und Shuttle-Dienste anzubieten.

Gemäss Planung der Bahnen werden bis Ende 2028 weitere 186 Bahnhöfe umgebaut. Damit wird sich der Anteil der Passagiere, die überwiegend selbständig und spontan reisen können, auf 88 Prozent erhöhen. Bei 312 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen verzögern sich die Anpassungen trotz wiederholter Intervention des BAV.

Die BehiG-Umsetzung bei den schweizweit rund 25’000 Bushaltestellen liegt in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden als Strasseneigentümer. Informationen zum Ist-Zustand dieser Haltestellen sind in den Kundeninformationssystemen des öffentlichen Verkehrs abrufbar. Im nächsten BAV-Standbericht wird in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Umwelt- und Baudirektoren die weitere Planung zur Umsetzung des BehiG bei den Bushaltestellen dargestellt.

Behindertengleichstellungsgesetz: Stand der Umsetzung bei der SBB
Die SBB hat bereits viel in die Barrierefreiheit investiert und wird dies auch weiterhin tun. Wo barrierefreies Reisen noch nicht möglich ist, bietet sie Unterstützung an.

Die SBB hat bereits über eine Milliarde Franken investiert, um ihre Bahnhöfe und Züge, die Kundeninformation sowie ihre Dienstleistungen hindernisfrei zu machen. Und doch ist sie nicht am Ziel: 484 von 764 Bahnhöfen waren barrierefrei umgebaut – das sind 20 mehr als Ende 2023.

Ein barrierefreier ÖV kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern auch älteren Personen oder Reisenden mit Gepäck, Kinderwagen oder Velos.

Fortschritte bei der Barrierefreiheit führen zu sinkender Nachfrage nach Unterstützungsleistungen

An Bahnhöfen, wo barrierefreies Reisen noch nicht möglich ist, bietet die SBB Ersatzmassnahmen wie Hilfe durch Personal oder Shuttlefahrdienste an.

Die Nachfrage nach den Shuttlefahrdiensten war bisher geringer als erwartet: Die SBB hat 2024 für den gesamten ÖV in der Schweiz rund 1600 Shuttlefahrten organisiert – davon rund 40 Prozent für SBB Bahnhöfe.

Zudem hat sie 67 000 Hilfestellungen durch Personal angeboten, 6,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Die sinkende Nachfrage nach Personalhilfe erklärt sich durch den vermehrten Einsatz niederfluriger und somit autonom nutzbarer Züge und den laufenden Umbau der Bahnhöfe.

Die SBB setzt weitere Massnahmen um

In den kommenden Jahren wird die SBB rund 250 verbleibende Bahnhöfe barrierefrei umbauen. Sie ist dafür auf ausreichende Mittel in den Leistungsvereinbarungen zwischen SBB und Bund angewiesen.

Zusätzliche Unterstützung vorerst bis Ende 2025

Wo möglich verbessert die SBB ihre Dienstleistungen: Seit Januar 2025 können Reisende mit Behinderung an SBB Bahnhöfen auch dann eine Hilfestellung anfragen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies zum Beispiel für Hilfe beim Umsteigen, Unterstützung beim Überwinden einer Rampe oder Hilfe bei der Orientierung am Bahnhof. Das zusätzliche Angebot «SBB Assist» gilt nur bei verfügbarem Personal und ist vorerst befristet bis Ende 2025.

«Sunflower Lanyard» für Menschen mit unsichtbaren Behinderungen

Für Menschen mit unsichtbaren Behinderungen hat die SBB in der Region Zürich, in Rapperswil und in Zug sowie im Genferseegebiet Mitte Juni das aus anderen Ländern bereits bekannte «Sunflower Lanyard» – ein Schlüsselbandanhänger mit Sonnenblumenmotiv – eingeführt. Die Lanyards werden kostenlos und ohne Nachweis einer Behinderung am Infopoint (Zürich HB, Genève Cornavin) und in den SBB Reisezentren (Zürich Oerlikon, Zürich Stadelhofen, Zürich Enge, Zürich Altstetten, Winterthur, Bülach, Uster, Wetzikon, Rapperswil, Zug, Genève Eaux-Vives, Nyon, Morges, Lausanne) abgegeben.

Das Erkennungszeichen signalisiert dem SBB Personal, dass diese Personen gegebenenfalls besondere Unterstützung oder etwas mehr Zeit benötigen, beispielsweise, um ihr Billett zu finden. Das Tragen des Lanyards ist freiwillig.

Unterstützt wird das Projekt von 15 Behindertenorganisationen in der Schweiz, die die Interessen von Personen mit unsichtbaren Behinderungen vertreten. Die Initiative «Hidden Disability Sunflower» soll zu mehr Verständnis und Hilfsbereitschaft im öffentlichen Verkehr führen und einen weiteren Schritt in Richtung Inklusion und Barrierefreiheit darstellen.

– Weitere Information zum Projekt «Hidden Disabilities Sunflower» in der SBB News «Was sind unsichtbare Behinderungen und wie unterstützt die SBB Betroffene?»

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