SUST-Schlussbericht zum Arbeitsunfall vom 3. September 2024 in Schlieren

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Die Unfallstelle in Schlieren. / Quelle: Kapo ZH

Der Arbeitsunfall am 3. September 2024 in Schlieren ist darauf zurückzuführen, dass der Vorwarner sich im Gefahrenraum eines Betriebsgleises aufhielt und in der Folge von einem Zug erfasst wurde.

Die Untersuchung zeigte weiter auf, dass für die Arbeitsstelle, im Widerspruch zu den Vorgaben, kein schriftliches Sicherheitsdispositiv vorhanden war. Die Infrastrukturbetreiberin hat Massnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Vorgaben künftig sicherzustellen. Die SUST verzichtet deshalb auf das Aussprechen von Sicherheitsempfehlungen.

Beteiligte Unternehmen

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen: SBB AG, Personenverkehr (SBBP), Bern
  • Infrastrukturbetreiberin: SBB AG, Infrastruktur (SBBI), Bern
  • Weitere Unternehmen: Frutiger AG Bahn-Dienstleistungen (FBD), Spreitenbach

Beteiligte Fahrzeuge

  • RABe 511 (Doppelstocktriebzug), SBBP

Schäden

  • Personen: Der Vorwarner wurde tödlich verletzt.
  • Verkehrsmittel: Der RABe 511 (Doppelstocktriebzug) wurde im vorderen Bereich beschädigt

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