Der Stadtrat von Zürich hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Kantonsratsbeschluss vom 14. April 2025 zum Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative» eingereicht. Die Stadt Zürich verlangt die Aufhebung des Beschlusses, weil dieser die Gemeindeautonomie sowie Bundesrecht verletzt.
Der Stadtrat hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Beschluss zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr erhoben. Es handelt sich hierbei um den durch den Kantonsrat am 14. April 2025 beschlossenen Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative». Der Rat hatte diesen Gegenvorschlag ohne vorgängige Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden beschlossen. Eine solche Vernehmlassung ist aber gemäss Art. 85 Abs. 3 der Kantonsverfassung vorgeschrieben.
Bereits 2021 hat die Stadt Zürich in einem vergleichbaren Fall Beschwerde erhoben und Recht erhalten. Das Bundesgericht hob 2022 den angefochtenen Beschluss zur Revision des Strassengesetzes auf und bestätigte, dass eine formelle Anhörung der Gemeinden bei sie betreffenden Gesetzesänderungen zwingend erforderlich sei.
Im vorliegenden Fall moniert der Stadtrat überdies, dass die Gesetzesänderung gegen Bundesrecht verstosse. Gemäss Gesetzesänderung sollen allfällige Mehrkosten im öffentlichen Verkehr in Zusammengang mit bundesrechtlich geforderten Lärmschutzmassnahmen neu durch die Strasseneigentümerin getragen werden. Nach Ansicht des Stadtrats untergräbt diese Regelung den Lärmschutz, da auf diese Weise finanzielle Anreize geschaffen würden, um auf die Einführung von Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme zu verzichten.
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