Bund und SBB unterzeichnen Leistungsvereinbarung für Einzelwagenladungsverkehr

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 8. Dezember 2025 veröffentlicht.

1
EWLV Cargo Migros_SBB CFF FFS
Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) bei SBB Cargo. / Quelle: SBB CFF FFS

Der Bund hat der SBB den Leistungsauftrag für den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) erteilt. Er fördert diesen in den nächsten vier Jahren mit 260 Millionen Franken. Die Kunden und die SBB selbst leisten mit marktgerechten Preisen und Kostensenkungen ihren Beitrag. Die SBB stellt damit ein flächendeckendes Angebot sicher und stärkt die Landesversorgung auf der klimafreundlichen Schiene.

Im EWLV werden einzelne Güterwagen von verschiedenen Kunden gesammelt und zu Güterzügen zusammengestellt. Der Bund erteilt SBB Cargo Schweiz den Leistungsauftrag für den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) für die Jahre 2026 bis 2029. Nach den Ende November kommunizierten Vertragsabschlüssen der SBB mit EWLV-Kunden (SBB News «Güterverkehrskunden setzen langfristig auf Transport mit SBB») ist die Leistungsvereinbarung ein nächster Meilenstein in der Neuausrichtung des EWLV. Sie ermöglicht den Kunden und der SBB, ihre Transporte zu planen und ist die Basis für das neue Produktionsmodell für den EWLV.

«Damit wird die SBB auch in Zukunft der Schweizer Wirtschaft ein flächendeckendes Angebot über die klimafreundliche Schiene bieten»

, freut sich Alexander Muhm, Mitglied der SBB Konzernleitung und Leiter Güterverkehr.

Ohne den EWLV wären auf den stark belasteten Schweizer Autobahnen jährlich bis zu einer Million zusätzliche Lkw‑Fahrten nötig.

Einzelwagenladungsverkehr aus einer Hand

SBB Cargo Schweiz hat als einziges Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Angebot eingereicht und wird den EWLV innerhalb der Schweiz auch weiterhin aus einer Hand sicherstellen. Dabei arbeitet sie regional gezielt mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen zusammen. Kooperationen finden da statt, wo sie wirtschaftlich sinnvoll sind und die Wettbewerbsfähigkeit des EWLV gegenüber der Strasse erhöhen.

Die Leistungsvereinbarung basiert auf dem revidierten Gütertransportgesetz (GüTG), mit dem das Parlament im Frühjahr 2025 beschlossen hat, den EWLV für acht Jahre befristet zu fördern. Für die ersten vier Jahre stehen 260 Millionen Franken bereit. Die Förderung der Transportleistungen federt die Preiserhöhungen für die Kunden ab. Ausserdem unterstützt der Bund die Investitionen der SBB in die Automatisierung und Digitalisierung des EWLV, um dessen Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.

Bund fordert eigenwirtschaftlichen EWLV

Derzeit ist der EWLV stark defizitär: Im Jahr 2024 verzeichnete SBB Cargo Schweiz mit diesem Transportangebot einen Verlust von –81 Millionen Franken. Künftig muss der EWLV eigenwirtschaftlich betrieben werden, wie vom Bund als Eigentümer der SBB gefordert. Dazu leisten alle ihren Beitrag: der Bund mit einer befristeten finanziellen Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs, die Kunden mit kostendeckenden Preisen und die SBB selbst, die ihre Effizienz steigert und Kosten senkt. Dafür investiert die SBB in moderne Lokomotiven und standardisierte Güterwagen, setzt verstärkt auf Automatisierung und erarbeitet gemeinsam mit den Kunden ein neues Produktionsmodell.

Neuausrichtung dank neuem Produktionsmodell

Letzteres ermöglicht ab Fahrplanwechsel 2026/27 (13. Dezember 2026) einen einfacheren, effizienteren, robusteren und wirtschaftlicheren Betrieb im EWLV. Das Ziel ist es, möglichst viele lange, schnelle Verbindungen durch die Schweiz zu fahren. Basierend auf den Kundenverträgen und den erwarteten Transportmengen wird das neue Transportnetz geplant. Bedienpunkte mit zu geringer Nachfrage werden künftig im EWLV-Netz von SBB Cargo Schweiz nicht mehr angeboten, bleiben als öffentliche Infrastrukturanlagen aber allen Eisenbahnverkehrsunternehmen zugänglich. Trotzdem können auf Basis der aktuellen Mengen rund 98 Prozent der Wagen weiterhin transportiert werden.

Das neue Produktionsmodell im EWLV und das angepasste Transportnetz verändern den Bedarf an Personal und Lokomotiven. Entsprechend wird es zu Verschiebungen kommen, denn die SBB muss die Mitarbeitenden dort einsetzen, wo es Güter zu transportieren gibt. Nicht mehr benötigte Stellen werden, wie bereits kommuniziert, sozialverträglich abgebaut. Die SBB hat einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und wird diesen jederzeit einhalten. Im Frühjahr 2026 wird die SBB diesbezüglich konkret informieren können.

Mitteilung des Bundesamts für Verkehr (BAV):
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat mit SBB Cargo eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Sie regelt, wie künftig der Einzelwagenladungsverkehr erbracht wird und wie die neuen finanziellen Beiträge des Bundes eingesetzt und abgerechnet werden.

Der Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) umfasst den Bahntransport von Gütern in Einzelwagen oder Wagengruppen im Binnen-, Import- und Exportverkehr mit mindestens einer Rangierbewegung. Der EWLV spielt im schweizerischen Binnentransport und im Import/Export eine wichtige Rolle. Er ermöglicht insbesondere, kleine Transporteinheiten wie z. B. palettierte Ware oder landwirtschaftliche Erzeugnisse per Bahn zu transportieren. Der EWLV deckt so den Transport zwischen den verschiedenen Produktionsstätten, Lagern und Logistikzentren ab.

Auf den 1. Januar 2026 treten für den EWLV neue Rahmenbedingungen in Kraft. Das Parlament hat mit der Revision des Gütertransportgesetzes im Frühling 2025 die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Der Bundesrat hat im November die dazugehörigen Verordnungsanpassungen beschlossen. Neu wird der Bund den EWLV finanziell unterstützen. Damit kann kurz- und mittelfristig sein Fortbestehen sichergestellt werden. Längerfristig soll die Grundlage geschaffen werden, dass der EWLV modernisiert und effizienter werden kann, wieder eigenwirtschaftlich wird und in neues Rollmaterial investieren kann. Für die erste Vierjahresperiode hat das Parlament 260 Millionen Franken gesprochen.

Leistungsvereinbarung auf Basis eines Offertverfahrens

Bisher wurde der EWLV grossmehrheitlich durch SBB Cargo betrieben. Das BAV hat im Sommer 2025 ein Offertverfahren durchgeführt, das den Abschluss einer oder mehrerer Leistungsvereinbarungen zum zukünftigen Angebot im EWLV und dessen finanzielle Förderung durch den Bund zum Ziel hatte. Im Rahmen des Verfahrens hat nur SBB Cargo eine Offerte eingereicht.

Am 8. Dezember 2025 hat das BAV mit SBB Cargo eine Leistungsvereinbarung zur Erbringung des EWLV in den Jahren 2026 bis 2029 unterzeichnet. Damit ist der letzte Schritt getan, um das neue EWLV-Fördersystem per Anfang 2026 in Betrieb zu nehmen.

Regelmässige Berichterstattung

Das Angebot im EWLV, d. h. Bedienpunkte, Produkt- und Preispolitik, liegt auch weiterhin in der vollständigen Verantwortung von SBB Cargo. Das BAV hat mit SBB Cargo in der Vereinbarung konkret geregelt, welche Nachweise nötig sind, um die subventionsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Mit den neuen Fördermitteln dürfen z. B. keine Quersubventionierungen erfolgen. SBB Cargo wird dem BAV quartalsweise Bericht erstatten. Wichtige Kenngrössen im EWLV werden öffentlich bereitgestellt. So werden z.B. Angaben zur Transportleistung auf der Internetseite des BAV veröffentlicht und regelmässig aktualisiert. Zudem publiziert das BAV halbjährlich einen Bericht zur Entwicklung des EWLV-Angebots. Diese Publikation dient der Transparenz gegenüber Öffentlichkeit und Parlament.

Vereinbarung
Revision des Gütertransportgesetzes
Verordnungsanpassungen
Stellungnahme SEV: Bund muss sich langfristig engagieren
Zwar fliessen neu Millionen für Beiträge und Investitionen in den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV). Doch zugleich wird SBB Cargo einmal mehr tiefgreifend reorganisiert und abgebaut, obwohl alle bisherigen Reorganisationen nie die in Aussicht gestellten Ziele erreicht haben. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV fordert ein klares Bekenntnis des Bundes und des Monopolanbieters SBB Cargo zu einem langfristigem EWLV.

«Nur so werden sich Kunden auf dieses Wagnis weiterhin oder neu einlassen und die Mitarbeitenden wieder Vertrauen in ihren Arbeitgeber gewinnen», sagt Gewerkschaftssekretär Philipp Hadorn, der im SEV für den Güterverkehr zuständig ist, und fordert: «Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe muss so angepasst werden, dass sie eine möglichst grosse Verlagerungswirkung entfalten kann. Solange Strassentransporte preislich bevorteilt sind, weil Kosten auf die Gesellschaft überwälzt werden, bleibt die Eigenwirtschaftlichkeit des EWLV ein hehres Ziel.»

Diesen Sommer hat das Bundesamt für Verkehr den EWLV ausgeschrieben und nur eine einzige Offerte erhalten: jene von SBB Cargo, der bisherigen Betreiberin. Dass der Ruf nach Wettbewerb ins Leere ging, zeigt: EWLV ist kein Produkt, das sich für Wettbewerbsspiele eignet und satte Gewinne verheisst.

Einen Bärendienst haben Bund und Parlament dem EWLV mit dem Verdikt der Eigenwirtschaftlichkeit erwiesen. Denn die Erfahrung zeigt: Alle bisherigen Reorganisationen haben nie zur angestrebten Eigenwirtschaftlichkeit geführt, sondern auf jede Schrumpfkur ist bald die nächste gefolgt. So hat die Transportmenge des EWLV laufend abgenommen, und damit wegen der Fixkosten auch die Wirtschaftlichkeit des ganzen Systems.

«Trotz prekärer Situation verpasst jetzt die SBB ihrer Güterverkehrstochter SBB Cargo nochmals eine der grössten Schrumpfkuren ihrer Geschichte: Mit dem Reorganisationsprojekt G-enesis sollen Leistungen vereinfacht und abgebaut, Kosten auf die Kunden überwälzt und in einer kurzsichtigen KMU-Logik auch das Personal ausgedünnt werden», kritisiert Philipp Hadorn und verlangt: «Die aktuelle Cargo-Leitung muss sich bewusst werden, dass sie mit einer übereifrigen Ab- und Umbaulogik das noch funktionierende System langfristig gefährdet. Und sie ist gut beraten, mit den vorhandenen Mitteln leistungsstarke Produkte anzubieten.»

Dass es SBB Cargo nach eigener Aussage gelungen ist, trotz der geplanten Preisanpassungen 98% der Verkehre zu halten, ist sicher ein Erfolg. Mittel- bis langfristig muss es aber das Ziel sein, die Mengen zu erhöhen. Nur dann wird die Neuausrichtung des EWLV nachhaltig sein, sowohl wirtschaftlich als auch verkehrs- und klimapolitisch. Ohne ein funktionierendes flächendeckendes Netz fehlt die Kundennähe und die nötige Transportmenge.

Für die bisherige Fehlentwicklung sind SBB und SBB Cargo nicht allein verantwortlich. Solange Strassentransporte preislich bevorteilt sind, weil Kosten auf die Gesellschaft überwälzt werden, bleibt die Eigenwirtschaftlichkeit ein hehres Ziel. Umso wichtiger ist es, dass die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eine möglichst grosse Verlagerungswirkung entfalten kann. Die anstehende LSVA-Revision bietet Gelegenheit dazu.

Mit einer ehrlichen Zusage an SBB Cargo, den EWLV ohne die unerreichbare Eigenwirtschaftlichkeit weiterzuentwickeln, könnte eine Verlagerung erfolgreich aufgegleist werden und für die Mitarbeitenden eine Zukunft in dieser systemrelevanten Branche sichern – einer Systemrelevanz betreffend Versorgung und Klima!

Newsletter abonnieren

Abonnieren Sie die Bahnonline.ch-Newsletter und erhalten Sie die neuesten Beiträge direkt per E-Mail. Hier können Sie sich anmelden.

1 Kommentar

  1. Die automatische Kupplung, Hybridloks zum Bedienen nicht elektrifizierter Anschlussgleise und die Digitalisierung der Frachtpapiere sind die zentralen Schlüssel zu einem effizienteren und konkurrenzfähigeren EWLV. Da muss jetzt rasch, konsequent und zielgerichtet vorwärts gemacht werden.

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die mobile Version verlassen