Verkehrsverlagerung: KVF-S beschliesst zusätzliche Massnahmen

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat den Bericht des Bundesrates über die Verkehrsverlagerung behandelt und einen Kommissionsvorstoss eingereicht, mit dem die Investitionssicherheit für die Verkehrsverlagerung durch die Alpen nach 2030 sichergestellt werden soll.

Die KVF-S hat den Bericht über die Verkehrsverlagerung Juli 2023 – Juni 2025 des Bundesrates zur Kenntnis genommen, in welchem der Stand der Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs festgehalten wird. Die Anzahl der alpenquerenden Fahrten schwerer Güterfahrzeuge lag für das Jahr 2024 bei 960’000. Damit wird die gesetzliche Vorgabe von 650’000 Fahrten erneut deutlich verfehlt. Die Kommission unterstützt die Massnahmen, welche der Bundesrat vorsieht, um die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu stärken. Sie hat darüber hinaus mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen mit der Einreichung einer Kommissionsmotion zusätzliche Massnahmen beschlossen (26.3004 Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr – Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden). Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Fortführung der Betriebsbeiträge im alpenquerenden Kombinierten Verkehr über das Jahr 2030 zu garantieren. Damit will die Kommission ein wirksames Instrument zur Verkehrsverlagerung weiter finanziell fördern und für die Branche langfristig Investitionssicherheit und Planbarkeit sicherstellen.

Die Kommission hat des Weiteren die Beratung der Motion ihrer Schwesterkommission «Mittel für Verlagerungspolitik sichern» (25.3949) aufgenommen. Diese verlangt, dass die freiwerdenden Gelder im Zahlungsrahmen 2024-2028 an die Rollende Landstrasse (Rola) vollumfänglich für die Förderung zusätzlicher Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr in den Jahren 2026–2030 eingesetzt werden. Zu verschiedenen finanztechnischen Fragen hat die KVF-S von der Verwaltung Abklärungen verlangt und wird die Beratung nach Vorliegen dieser fortsetzen. Angesichts dieser Beratungsergebnisse hat der Urheber seine Motion 25.3543 Burkart «Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Antwerpen-Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke, um eine Rückverlagerung des alpenquerenden kombinierten Transitverkehrs auf die Strasse zu verhindern» zurückgezogen.

Weiter hat sich die Kommission mit der Motion 25.4013 Marchesi «Mehr Sicherheit für Zugpersonal und Fahrgäste» befasst. Nachdem der Nationalrat den Punkten 1 und 5 der Motion zugestimmt hat, beantragt die KVF-S ihrem Rat einstimmig, die Punkte 1 und 5 der Motion ebenfalls anzunehmen. Sie unterstützt damit das Anliegen der Motion, welche einen nationalen Plan zur Sicherheit in Zügen verlangt.

Mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission der parlamentarischen Initiative Engler «Der Zweckentfremdung von Mitteln des Bahninfrastrukturfonds den Riegel vorschieben» (25.477) Folge gegeben. Die pa. Iv. verlangt, die gesetzlichen Grundlagen im Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer so zu ändern, dass die Verwendung der Mittel des Bahninfrastrukturfonds von jeglichen Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden und von Vorsteuerkürzungen bei den Leistungsempfängern befreit ist. Die KVF-S unterstützt dieses Anliegen und möchte damit zukünftig verhindern, dass Fondsmittel durch die Vorsteuerkürzung wieder in den allgemeinen Bundeshaushalt zurückfliessen. Das Geschäft wird im nächsten Schritt in der Schwesterkommission beraten.

Die KVF-S hat mit 7 zu 3 Stimmen dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative Töngi «Stärkung der Agglomerationsprogramme» (24.472Folge zu geben, nicht zugestimmt. Die Kommission erachtet das Anliegen der Initiative, die Finanzierungsbeiträge aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für die Agglomerationsprogramme zu erhöhen, als nicht zielführend, da aus Sicht der Kommission kein weiterer Finanzierungsbedarf besteht. Das Geschäft geht zurück in die KVF-N.

Schliesslich hat die Kommission den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 21.4518 Français «Sicheren Bahnbetrieb im Fernverkehrsnetz durch Redundanz gewährleisten» zur Kenntnis genommen.


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