Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat vom Verlagerungsbericht Kenntnis genommen und unterstützt die Verlagerungspolitik des Bundesrates. Sie hat überdies eine Motion eingereicht, mit der sie die Betriebsbeiträge im alpenquerenden Kombinierten Verkehr über 2030 hinaus verlängern möchte.
Die KVF-N hat den Bericht des Bundesrates über die Verkehrsverlagerung Juli 2023 – Juni 2025 behandelt (26.019). Dieser hält fest, dass das Verlagerungsziel von 650’00 alpenquerenden Lastwagenfahrten erneut nicht erreicht wurde (2024: 960’000 Fahrten). Die Kommission hat ihren Willen zur Verlagerung bekräftigt und unterstützt die Massnahmen des Bundesrates zu deren Stärkung.
Um die Verkehrsverlagerung weiter zu fördern und der Branche Planungssicherheit zu geben, möchte die Kommission die Betriebsbeiträge im alpenquerenden Kombinierten Verkehr über das Jahr 2030 hinaus garantieren. Hierfür hat sie mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Kommissionsmotion 26.3009 «Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr – Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden» eingereicht. Eine gleichlautende Motion hat ihre Schwesterkommission (26.3004 Mo. KVF-S) bereits vor einer Woche eingereicht. Eine Minderheit lehnt die erneute Fortführung der Betriebsbeiträge im alpenquerenden Kombinierten Verkehr ab, weil sie diese als nicht zielführend erachtet.
Überdies beantragt die KVF-N ihrem Rat mit 14 zu 11 Stimmen, die Motion ihrer Schwesterkommission «Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo inklusive Erhalt eines Kernnetzes im kombinierten Güterverkehr» (25.4409) anzunehmen. Entsprechend soll der Bundesrat einen «Umsetzungsplan Entwicklung Kombinierter Verkehr (KV) Schweiz bis 2035» vorlegen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung, da sie die Motion als den falschen Ansatz erachtet, um in diesem Bereich Verbesserungen zu erreichen.
Schliesslich hat die KFV-N die getroffenen Beschlüsse des Ständerates zum Entlastungspaket 2027 (25.063) zur Kenntnis genommen.
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