KVF-S: Anstehende Verkehrsausbauschritte im Fokus

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat Kenntnis von den Eckwerten zum Verkehrsausbau genommen, die der Bundesrat Ende Januar bekannt gegeben hat. Aus einer übergeordneten Perspektive ist ihrer Ansicht nach die gemeinsame Bündelung aller Verkehrsträger in einer Vorlage sinnvoll, aber auch sehr ambitioniert. Vor allem der Sicherstellung der Finanzierung muss gemäss KVF-S eine hohe Priorität beigemessen werden.

Die KVF-S begrüsst die Bekanntgabe der Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045. Ihr ist es ein grosses Anliegen, dass die Planung voranschreitet. Die Kommission betont, dass die nötigen Grundlagen bereitstehen müssen, damit die Kapazitäten auf der Schiene erhöht, die Engpässe auf den Nationalstrassen reduziert und Agglomerationsprojekte voranschreiten können. Eine gemeinsame Vorlage zu allen Verkehrsträgern hilft nach Ansicht der Kommission, den Verkehr in der Schweiz ganzheitlich zu betrachten. Allerdings weist sie darauf hin, dass dies gleichzeitig auch die Gefahr bergen kann, Projekte gegeneinander auszuspielen und regionalen Bedürfnissen zu wenig Rechnung zu tragen. Ebenso muss ihres Erachtens auch der Finanzierungssicherheit hohe Priorität eingeräumt werden. Entsprechend betont die KVF-S, dass in der bevorstehenden Vernehmlassung zur Vorlage «Verkehr ’45» darauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss.

Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur

In Kenntnis der Eckwerte zur Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur im Rahmen von «Verkehr ’45» hat die KVF-S die Beratung der Standesinitiative des Kantons Genf 25.303 «Schienennetz. Lasst uns die Anbindung Genfs verbessern!» abgeschlossen. Sie kann zwar die Beweggründe für die Einreichung der Standesinitiative nachvollziehen, da bei den Genfer Zugverbindungen durchaus Optimierungspotential besteht. Allerdings gehen der KVF-S die Forderungen der Initiative zu weit. Mit Verweis auf die bevorstehende Vernehmlassung zur Vorlage «Verkehr ‘45», von der sie eine verkehrsplanerische Gesamtsicht erwartet, beantragt sie ihrem Rat mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Die KVF-S beantragt ihrem Rat mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion Tuosto 24.4042 «Entwicklung eines Angebotskonzepts 2050 auf nationaler und internationaler Ebene» anzunehmen. Die Kommission erachtet es als wichtig, dass der Bundesrat ein Angebotskonzept für den nationalen und internationalen Bahnverkehr ausarbeitet und damit das Gesamtbild des Fern- und Nahverkehrs im Blick behält.

Mitteleinsatz für Verlagerungspolitik

Die Kommission hat sich des Weiteren mit den freiwerdenden Mitteln der Rollenden Landstrasse (Rola), welche letztes Jahr eingestellt wurde, befasst. Sie ist der Ansicht, dass diese vom Parlament bereits gesprochenen Mittel weiterhin für die Verlagerung des alpenquerenden Gütertransports auf die Schiene verwendet werden sollen. Der KVF-S ist es ein grosses Anliegen, die Rückverlagerung des Güterverkehrs auf die Strasse zu verhindern. Sie unterstützt daher im Grundsatz die Motion ihrer Schwesterkommission «Mittel für Verlagerungspolitik sichern» (25.3949), welche die freiwerdenden Gelder im Zahlungsrahmen 2024-2028 für die Förderung zusätzlicher Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr in den Jahren 2026–2030 einsetzen möchte. Die Kommission stellt allerdings fest, dass eine vollumfängliche Mittelumwidmung zur Folge hätte, dass die durchschnittliche Höhe der Abgeltung pro Sendung im alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) steigen würde und diese Erhöhung der Bestimmung abnehmender Abgeltungen je Sendung in Art. 8 Abs. 2 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) widersprechen würde. Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Beschränkungen eingehalten werden, beantragt die KVF-S daher ihrem Rat mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltungen, die Motion dahingehend abzuändern, dass die freiwerdenden Gelder kurzfristig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eingesetzt werden und mittelfristig Art. 8 Abs. 2 GVVG gestrichen wird.


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