Nach den tragischen Ereignissen in Crans-Montana spricht die SBB den Opfern und Angehörigen ihr tiefes Beileid aus. Die SBB versteht die Forderung nach finanzieller Unterstützung für Reisen von Angehörigen von Opfern im Krankenhaus. Aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Kundinnen und Kunden, die von anderen tragischen Ereignissen betroffen sind, kann die öV-Branche jedoch keine individuellen Kosten übernehmen: Für Reisen braucht es weiterhin einen gültigen Fahrausweis. Klar definierte Institutionen unterstützen gezielt.
Das tragische Unglück in Crans-Montana berührt die gesamte öV-Branche tief.
In dieser schwierigen Zeit sprechen die SBB und alle Mitarbeitenden allen Betroffenen ihr tiefes und aufrichtiges Beileid aus. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Angehörigen und Freunden.
SBB CFF FFS
Seit mehreren Tagen fordern Anwälte von Familienvertretern, dass die SBB eine Gratisbeförderung gewährt und Zuschläge bei Kontrollen gestrichen werden. Der Wunsch nach Unterstützung der Angehörigen von Opfern beispielsweise für Reisen ins Spital, ist verständlich. Die öV-Branche kann diese individuellen Kosten jedoch aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Kundinnen und Kunden, insbesondere jenen, die von anderen tragischen Ereignissen betroffen sind, nicht übernehmen. Für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Reisende im Besitz eines gültigen Billetts sein.
Gezielte Unterstützung für Familien der hospitalisierten Opfer
Auch wenn der öffentliche Verkehr solche Kosten nicht übernehmen kann, ist es wichtig zu wissen, dass andere Stellen hier gezielt unterstützen: So gewährt der Kanton Wallis den Familien der hospitalisierten Opfer eine Soforthilfe von jeweils 10 000 Franken. Zudem sieht das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) vor, dass im Rahmen der Soforthilfe unter anderem auch Reise- und Transportkosten (sowie Auslagen für Unterkunft oder eine erste anwaltliche Beratung etc.) übernommen werden.
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