BLT hält am gezielten Einsatz von Bodycams zum Schutz der Mitarbeiter fest

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat gegenüber der BLT Baselland Transport AG ein Untersuchungsverfahren eröffnet. Die BLT nimmt dies zur Kenntnis und wird im Rahmen des Verfahrens ihre Rechtsauffassung darlegen.

Für die BLT steht der Schutz und die persönliche Integrität ihrer Mitarbeitenden an erster Stelle. Die Zahl von Übergriffen im öffentlichen Verkehr nimmt seit Jahren zu. Entsprechend hat die BLT ihre Sicherheitsstrategie gezielt weiterentwickelt und verstärkt in Ausbildung sowie Deeskalation investiert.

Die Einführung der Bodycams erfolgte im Austausch mit anderen Transportunternehmen und unter Einbezug bestehender Praxiserfahrungen im öffentlichen Verkehr. Mit der Einführung hat die BLT den bisherigen Einsatz von Pfefferspray vollständig eingestellt und setzt verstärkt auf präventive und deeskalierende Instrumente. Bodycams wirken konfliktmindernd und tragen zur Beweissicherung bei.

Die Mitarbeitenden im Ordnungs- und Kontrolldienst sind umfassend geschult und treten als Sicherheitsorgan gemäss Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) auf. Kontrollen erfolgen ausschliesslich im Team. Dieses Vorgehen ist Teil des Sicherheitskonzepts und dient dem Schutz der Mitarbeitenden und der Fahrgäste.

Die BLT hat den Einsatz der Bodycams und die technischen Einstellungen nochmals überprüft und wie folgt angepasst: Die Bodycams zeichnen im Stand-by-Modus maximal 30 Sekunden auf; diese Sequenzen werden fortlaufend überschrieben und nicht gespeichert. Eine Speicherung erfolgt ausschliesslich in einer konkreten Konfliktsituation per Aktivierung. Die kurze Vorlaufzeit dient der Rechtssicherheit aller Beteiligten – insbesondere um nachvollziehbar festzuhalten, dass eine Aufnahme angekündigt wurde oder auf Wunsch einer beteiligten Person erfolgte.

Die BLT stützt den Einsatz der Bodycams auf die Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-ÖV; SR 742.147.2). Diese überträgt den Transportunternehmen den Entscheid über den Einsatz von Videogeräten und nennt den Schutz von Personal und Reisenden ausdrücklich als Zweck. Eine Bodycam ist technisch ein Videogerät. Die BLT ist überzeugt, dass eine bundesrechtliche Grundlage besteht.

«Als Unternehmen tragen wir die Verantwortung für die Sicherheit unserer Mitarbeitenden. Dieser Verantwortung stellen wir uns»

, sagt Frédéric Monard, CEO der BLT.

Die BLT unterstützt den Dialog mit den zuständigen Behörden und begrüsst eine allfällige Präzisierung der rechtlichen Grundlagen. Unabhängig davon bleibt der Schutz der Mitarbeitenden oberste Priorität. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, informiert die BLT transparent über die Ergebnisse.


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