Entgleisungsdetektoren vor dem Gotthard-Basistunnel sind in Betrieb

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 12. Mai 2026 veröffentlicht.

Nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel im August 2023 hat die SBB Massnahmen geprüft, um im Ereignisfall die Auswirkungen zu reduzieren. Dazu gehören Entgleisungsdetektoren. Solche hat die SBB nun vor dem Gotthard-Basistunnel installiert. Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, muss die Instandhaltung von Güterwagen verbessert und das Haftungsrecht im Schienengüterverkehr angepasst werden.

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Die neu vor dem Gotthard-Basistunnel installierten Entgleisungsdetektoren. / Quelle: SBB CFF FFS, Rolf Habegger

In der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 2026 hat die SBB an rund zehn Stellen vor dem Gotthard-Basistunnel streckenseitige Entgleisungsdetektoren in Betrieb genommen. Sie wurden an einem besonders sensiblen Abschnitt eingebaut, und zwar vor den Portalspurwechseln auf den Zufahrtsstrecken zum Gotthard-Basistunnel. Denn auf dieser Strecke verkehren sowohl Personen- als auch Güterverkehrszüge mit hoher Geschwindigkeit. Gleichzeitig sind Spurwechsel über sogenannte Schnellfahrweichen möglich.

Entgleisungsdetektoren sind die einzige erprobte Technologie, um infrastrukturseitig eine Entgleisung zu erkennen. Sie haben das Ziel, im unwahrscheinlichen Fall eines erneuten Ereignisses die Kollision zweier Züge zu verhindern. Entgleisungsdetektoren können aber keine Entgleisungen verhindern, dafür braucht es eine bessere Instandhaltung von Güterwagen und ein angepasstes Haftungsrecht im Schienengüterverkehr.

Radbruch war Ursache für die Entgleisung im Gotthard-Basistunnel

Nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel hielt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) fest, dass die Ursache der Radbruch eines Güterwagens gewesen war. Um solche Ereignisse künftig zu verhindern, müssen Risse in Rädern frühzeitig erkannt werden.

Die SBB unterstützt die Schlussfolgerungen des Abschlussberichts der SUST zur Entgleisung. Sie ist überzeugt, dass die daraus abgeleiteten Massnahmen die Sicherheit im internationalen Schienengüterverkehr weiter erhöhen.

Die wichtigste Massnahme: Die Instandhaltung von Güterwagen muss deutlich verbessert werden. Heute gilt: Wenn ein Unfall durch einen Mangel am Wagen passiert, haftet das transportierende Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), nicht der Wagenhalter. Die Wagenhalter haben deshalb wenig Anreiz, mehr als das absolute Minimum in die Sicherheit der Wagen zu investieren. Deshalb muss das Haftungsrecht angepasst werden. Die SBB unterstützt die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erlassenen Vorgaben und setzt sich für eine gerechte Risikoverteilung im Schienengüterverkehr ein, der grundsätzlich zu den sichersten Transportsystemen gehört.

Temporäre Geschwindigkeitseinschränkung wieder aufgehoben

Mit der Inbetriebnahme der Entgleisungsdetektoren wird die temporäre Geschwindigkeitseinschränkung von 160 km/h im Bereich der beiden Portal-Spurwechsel vor dem Gotthard-Basistunnel aufgehoben. Diese galt seit der Wiederinbetriebnahme des Tunnels im September 2024 bis zur nun erfolgten Inbetriebnahme der Entgleisungsdetektoren. Die Geschwindigkeitsreduktion hatte keine Auswirkungen auf die Reisenden oder die Anschlüsse im Tessin und in der Deutschschweiz. Sie verringerte jedoch die Fahrzeitreserven, etwa um Verspätungen aufzufangen.

SBB weist Vorwurf in «Rundschau» zurück: Betriebsführung hat richtig gehandelt
Ein Gutachten, das die «Rundschau» zitiert, unterstellt der SBB, bei der Entgleisung eines Güterzuges im Gotthard-Basistunnel im Jahr 2023 Warnsignale ignoriert zu haben. Das ist falsch und eine isolierte Einschätzung, die weder von der SUST noch vom BAV geteilt wird. Die Betriebsführung hat korrekt gehandelt, die Systeme haben richtig funktioniert – Ursache ist der Radbruch eines Güterwagens.

Die «Rundschau» von SRF zitiert ein Gutachten, das der Staatanwaltschaft Tessin vorliegt – im Rahmen eines noch laufenden Verfahrens nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel im August 2023. Darin wird der Vorwurferhoben, die SBB habe «unübersehbare Warnsignale» ignoriert und damit verhindert, das Schadensausmass zu reduzieren. Diese Darstellung ist falsch und verzerrt den fachlichen Kontext des Ereignisses. Sie wird von keiner weiteren Stelle geteilt: weder von der zuständigen unabhängigen Untersuchungsstelle, der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST), noch vom Bundesamt für Verkehr (BAV), noch von einem unabhängigen Bahnexperten, der im Beitrag ebenfalls zu Wort kommt.

Die SBB weist die Schlussfolgerung des Gutachtens sehr klar zurück. Die Betriebsführung hat jederzeit korrekt gehandelt, alle Systeme haben einwandfrei funktioniert. Im Rahmen des Verfahrens hat die SBB der Staatsanwaltschaft ihre detaillierte Stellungnahme dazu zukommen lassen.

Überwachung der Infrastruktur, nicht der Züge

Die Systeme in der Betriebszentrale sind für die Sicherheit zentral und deshalb sehr klar geregelt und das europaweit: Sie überwachen die Infrastruktur, nicht den technischen Zustand der Züge. Daher können sie keine Entgleisung erkennen, sondern verhindern Fahrten für Züge, wenn die Infrastruktur nicht störungsfrei ist. Genau das ist bei der Entgleisung im Gotthard-Basistunnel passiert: Weil die Infrastruktur beschädigt war, konnten keine weiteren Züge in den Tunnel einfahren.

Die SUST hat dies in ihrem Abschlussbericht bestätigt. Sie hat als Unfallursache den Bruch der Radscheibe eines Güterwagens festgestellt, kein Versagen der SBB Systeme oder der Betriebsführung.

Massnahmen bei Güterwagen nötig

Um das Risiko von Entgleisungen künftig zu mindern, muss bei der Instandhaltung von bestimmten Güterwagen angesetzt werden, die internationalen Wagenhaltern gehören.

Die SBB unterstützt die Sicherheitsempfehlungen der SUST und fordert rasche behördliche Massnahmen zur Verbesserung des Unterhalts dieser Wagenflotte, so wie sie das BAV für die Schweiz umsetzen will [vgl. «SBB begrüsst Massnahmen des BAV für sichereren Güterverkehr» vom 11. September 2025]. Auf europäischer Ebene ist die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) dafür zuständig.

Die SBB hat ihre Konsequenzen gezogen und geht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus: Sie kontrolliert Güterwagen intensiver, hat Entgleisungsdetektoren an neuralgischen Stellen vor dem Gotthard-Basistunnel eingebaut und erfolgreich in Betrieb genommen und konnte im Gegenzug die temporäre Geschwindigkeitsreduktion im Portalbereich wieder aufheben.
Stellungnahme VAP: Neue Erkenntnisse verlangen erweiterte Untersuchung
Neue Erkenntnisse zum Unfall im Gotthard-Basistunnel zeigen, dass die bisherigen Untersuchungen zu kurz greifen. Die Analyse der Sicherheit muss das gesamte System Bahn umfassen – vom Rollmaterial über den Betrieb bis zur Infrastruktur. Der VAP fordert deshalb eine transparente Überprüfung der bisherigen Erkenntnisse und zwangsläufig weitergehende Untersuchungen.

Ein seit Januar 2025 vorliegendes Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Tessin kommt zum Schluss, dass das Ausmass des Schadens im Gotthard-Basistunnel deutlich hätte reduziert werden können, wenn die operative Leitstelle der SBB die acht Alarmmeldungen zum Anlass für ein Eingreifen genommen hätte. Aus Sicht des Verbandes der verladenden Wirtschaft (VAP) müssen diese durch die Rundschau vom 13. Mai 2026 publik gewordenen Erkenntnisse umfassend aufgearbeitet werden.

Der Radbruch an einem Güterwagen war der Auslöser des Ereignisses. Die neuen Erkenntnisse ändern nichts an diesem technischen Befund. Dieser Radbruch wurde zum Anlass genommen, in einer Expertengruppe unter der Leitung der europäischen Eisenbahnagentur wirksame Massnahmen zur Risikominimierung zu identifizieren. Der gesamte Sektor hat gemeinsam mit allen nationalen Sicherheitsbehörden Ende 2025 mehrere Empfehlungen verabschiedet, die von den Haltern, welche für die ordnungsgemässe Instandhaltung ihrer Wagen verantwortlich sind, umgesetzt werden.

Alle Akteure stehen in der Verantwortung

Im System Eisenbahn gibt es drei zentrale Akteure: Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Wagenhalter. Innerhalb dieses Verantwortungsdreiecks hat jeder Akteur klar definierte Rollen und Verantwortlichkeiten. Alle tragen für sich und im Gesamtsystem dazu bei, ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und im Ereignisfall das Schadensausmass möglichst zu begrenzen. Ein Akteur allein kann diese Zielsetzung nicht erfüllen.

Schadensausmass hätte reduziert werden können

Es ist deshalb unumgänglich, den Ablauf des Unfalls im Gotthard-Basistunnel vom 10. August 2023 auch daraufhin zu untersuchen, wie bei einem vergleichbaren Ereignis das Schadensausmass künftig reduziert werden kann. Das nun vorliegende umfassende Gutachten bietet für die Erweiterung des Fokus auf den Infrastrukturbetreiber eine entsprechende Grundlage. Alle Akteure sollten ein grosses Interesse an der transparenten Aufarbeitung der Fakten und an der Umsetzung wirksamer Massnahmen haben, um das öffentliche Vertrauen in das System Eisenbahn zu gewährleisten.

Der VAP bietet, wie schon in der Vergangenheit, Hand, sich daran konstruktiv zu beteiligen.

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