Das BAV hat eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen zur Personenbeförderung vorgenommen. Daraus hat es Anforderungen an die Vertriebskanäle des öV zum anonymen und nicht-digitalen Reisen abgeleitet. Wie diese umgesetzt werden, liegt in der Verantwortung der Branche. Im Interesse der Kundinnen und Kunden sowie der Steuerzahlenden erwartet das BAV schweizweit einheitliche Lösungen.
Anfang 2025 trat der überarbeitete Artikel 54 des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft. Damit wurde das Anliegen des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, wonach das anonyme Reisen mit dem öffentlichen Verkehr zu ermöglichen sei, gesetzlich verankert. Somit müssen die Transportunternehmen für das anonyme Reisen Fahrausweise zu Bedingungen anbieten, die mit denjenigen fürs nicht-anonyme Reisen vergleichbar sind. Weiter halten Personenbeförderungsgesetz und -verordnung fest, dass die Vertriebskanäle «bedürfnisgerecht» weiterzuentwickeln sind.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat eine Auslegung dieser rechtlichen Bestimmungen vorgenommen. Daraus hat es Vorgaben fürs anonyme und nicht-digitale Reisen abgeleitet. Das BAV gibt vor, dass das anonyme Reisen ab 2028 auch spontan möglich sein muss. Daher anonyme Fahrausweise müssen ab dann bis kurz vor der Abfahrt des Zugs oder des Busses erworben werden können. In der Übergangszeit bis Ende 2028 müssen die Transportunternehmen bestehende, funktionsfähige Mehrfahrtenkarten-Entwerter weiterhin anbieten. Ebenso müssen sie bis dann an Umsteigepunkten mit hoher Frequenz weiterhin Ticketautomaten betreiben.
Das BAV erwartet weiter, dass alle Transportunternehmen für Personen, die das Ticket nicht digital lösen wollen oder können, alternative Möglichkeiten anbieten. Den «Non-Digitals» dürfen dadurch keine unverhältnismässigen Mehrkosten bzw. Mehraufwände entstehen (z.B. Servicezuschlag, der den Ticketpreis übersteigt).
Umsetzung bei der Branche
Wie diese Anforderungen umgesetzt werden, liegt in der Verantwortung der Branche. Das BAV erwartet Lösungen, die standardisiert und schweizweit einheitlich sind. Dies ist im Interesse der Kundinnen und Kunden. Einheitliche Lösungen vereinfachen die Nutzung des öV. Zudem erwartet das BAV von der Branche, dass sie die Marketing- und Vertriebskosten im subventionierten regionalen Personenverkehr deutlich senkt. Das BAV unterstützt weiterhin ausdrücklich die Digitalisierung als Beitrag zur Senkung der Vertriebskosten.
Links
Newsletter abonnieren
Abonnieren Sie die Bahnonline.ch-Newsletter und erhalten Sie die neuesten Beiträge direkt per E-Mail. Hier können Sie sich anmelden.


