Sicherheitsmassnahmen für Schienengüterverkehr müssen neu geprüft werden

Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Massnahmen, die das Bundesamt für Verkehr 2025 für Güterwagen anordnete, auf. Zur Prüfung des korrekten weiteren Vorgehens weist es die Sache an das Bundesamt zurück.

Am 10. August 2023 entgleiste ein Güterzug im Gotthard-Basistunnel. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erliess mit Verfügungen vom 11. September 2025 und vom 23. Oktober 2025 Massnahmen zur Sicherheit von Güterwagen. Unter anderem ordnete es einen höheren Mindestdurchmesser für bestimmte Räder sowie kürzere Abstände und Vorgaben für die Kontrollen der Wagen an. Dagegen erhoben mehrere Fahrzeughalter und für die Instandhaltung verantwortliche Unternehmen Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer).

Verstoss gegen das Eisenbahnrecht

Die vom BAV verfügten Massnahmen weichen von den vereinheitlichten Vorschriften der EU zum grenzüberschreitenden Einsatz von Güterwagen ab, die das schweizerische Eisenbahnrecht für verbindlich erklärt. Sie widersprechen daher grundsätzlich den geltenden eisenbahnrechtlichen Bestimmungen über die Güterwagen. Das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU und das Eisenbahngesetz sehen Möglichkeiten vor, in bestimmten Fällen nach einem geregelten Ablauf nationale Anforderungen an die Sicherheit zu erlassen. Die Anordnung der Massnahmen, wie sie hier erfolgt ist, entspricht jedoch nicht dem dafür staatsvertraglich und gesetzlich festgelegten Vorgehen. 

Das BVGer heisst die Beschwerden der betroffenen Unternehmen gut und hebt die Massnahmen auf. Es weist die Sache zur neuen Prüfung an das BAV zurück. Dabei sind auch die am 7. August 2026 veröffentlichten Empfehlungen der EU zu berücksichtigen.

Diese Urteile können beim Bundesgericht angefochten werden.


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