Der Bundesrat verlängert die finanzielle Unterstützung für den alpenquerenden Schienengüterverkehr bis 2035 und verzichtet darauf, die jährlichen Beiträge bis 2030 abzusenken. Der VöV begrüsst in seiner Stellungnahme das Vorgehen des Bundesrates, das Güterverlagerungsgesetz entsprechend zu ändern: Der Bundesrat reagiert damit auf die angespannte Situation im alpenquerenden Schienengüterverkehr.
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