Bundesrat will polizeiliche Sicherheit im öV stärken

Um die polizeiliche Sicherheit im öffentlichen Verkehr (öV) zu stärken, sollen zwei Verordnungen angepasst werden. Künftig soll die Transportpolizei die rechtliche Basis für den Einsatz von Tasern erhalten. Zudem wird der Einsatz von Bodycams genauer geregelt. Weiter wird präzisiert, dass Transportunternehmen unter bestimmten Umständen eine Echtzeit-Videoüberwachung in Fahrzeugen einschalten können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2026 dazu die Vernehmlassung eröffnet.

Mit der Annahme der Motion Buffat (23.4291) hat das Parlament beschlossen, dass die Transportpolizei künftig Destabilisierungsgeräte wie Taser einsetzen kann. Hierfür muss die Verordnung über die Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr angepasst werden. Damit die Rechtmässigkeit des Einsatzes von Tasern dokumentiert werden kann, sollen Bodycams eingesetzt werden. Der Bundesrat sieht vor, hierfür die Videoüberwachungsverordnung anzupassen. Zudem wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass weitere Personalkategorien wie das Fahr-, Kontroll- und Begleitpersonal mit Bodycams ausgerüstet werden können.

Mit der geplanten Revision sollen auch die Voraussetzungen für eine Video-Liveüberwachung in Fahrzeugen präzisiert werden. Eine Liveüberwachung soll nur dann zulässig sein, wenn die Datenschutz-Folgenabschätzung unter Berücksichtigung von Strecke und Tageszeit ein überwiegendes Interesse bestätigt oder wenn eine reisende Person Hilfe anfordert. Die Reisenden müssen auf eine Echtzeitüberwachung im Fahrzeug hingewiesen werden. Der Einsatz von Bodycams, die Video-Echtzeitüberwachung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz für die Auswertung der Aufzeichnungen sollen vorerst auf fünf Jahre befristet werden. Während dieser Zeit soll eine Rechtsgrundlage in einem Bundesgesetz geschaffen werden.

Die Vernehmlassung läuft bis am 16. November 2026.


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