Bundesrat will gesetzliche Voraussetzungen für einfacheres öV-Tarifsystem schaffen

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Billettverkauf durch den Chauffeur in einem Postauto. / Quelle: Thomas Hodel

Das Lösen von Tickets für den öffentlichen Verkehr soll für alle Reisenden einfacher und transparenter werden. Der Bundesrat will dazu die gesetzlichen Regelungen anpassen. Das hält er in einem Bericht zu einem Postulat fest, den er an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 verabschiedet hat. Die Änderungen dienen auch dazu, die administrativen Kosten des Tarif- und Vertriebssystem zu senken.

Der Kauf eines Billetts für den öffentlichen Verkehr – auch über mehrere Regionen und Verkehrsmittel hinweg – ist heute in der Schweiz relativ einfach. Für jene, die den öV nur selten benutzen, kann das Lösen des richtigen Tickets trotzdem eine Herausforderung sein. Zudem ist nicht immer nachvollziehbar, wie sich der Ticketpreis zusammensetzt, und es gibt preisliche Unterschiede, die schwierig nachvollziehbar sind. So kostet eine Fahrt unter Umständen weniger, wenn dazu anstelle eines durchgehenden Tickets mehrere Tickets für Teilstrecken gelöst werden. Die heutige Organisation des Tarifwesens mit der nationalen Ebene und regionalen Verbünden mit teils unterschiedlichen Interessen ist zudem mit hohen administrativen Kosten verbunden.

Das möchte der Bundesrat ändern: Er will das Tarifsystem weiter vereinfachen und verschiedene rechtliche Anpassungen vornehmen. Dies hält er in einem Bericht fest, der auf das vom Parlament überwiesene Postulat «Für einen erschwinglichen und gut eingespielten öffentlichen Verkehr» des damaligen Nationalrats Mathias Reynard zurückgeht.

Konkret sollen bessere rechtliche Grundlagen für Verkehrs- und Tarifverbünde sowie für die Branchenorganisation Alliance Swiss Pass geschaffen werden. Die Zuständigkeiten bei den Tarifen sollen auf nationaler und regionaler Ebene differenzierter geregelt werden. Auch die öV-Branche setzt sich bereits mit der Thematik auseinander.  Aus ihrem Projekt GITA (Grobkonzept Integriertes Tarifsystem) können sich weitere gesetzliche Anpassungen ergeben.

Im Rahmen von zwei Arbeitsgruppen unter Federführung des Bundesamtes für Verkehr und der Alliance Swiss Pass werden die nötigen Gesetzesanpassungen schrittweise erarbeitet.


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