MGB setzt auf Digitalisierung und führt Servicezuschlag beim Ticketkauf in Zügen ein

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Ein Zugbegleiter der MGB beim kontrollieren von Biletts. / Quelle: MGB

Die Matterhorn Gotthard Bahn (MGBahn) führt per 1. Juni 2024 einen Servicezuschlag von zehn Franken beim Bezug von Billetten in ihren Zügen ein. Mit der Anpassung an den Branchenstandard im öffentlichen Verkehr wird die seit 2011 geltende nationale Billettpflicht bei allen Verkehrsträgern weiter konsequent umgesetzt. Dieser Schritt trägt der zunehmenden Digitalisierung und Vereinfachung beim Billettkauf auf anderen Kanälen Rechnung.

Reisende beziehen ihre Billette bereits seit vielen Jahren überwiegend online. Dieser Trend ist ungebrochen und wird dauerhaft anhalten. Im gleichen Masse hat die Nachfrage nach dem stationären Verkauf von Tickets am Schalter, an Automaten und im Zug deutlich abgenommen. Dies auch, weil der digitale Ticketbezug per SBB Onlineshop, SBB Mobile oder die FAIRTIQ-App immer einfacher, intuitiver und flexibler geworden ist. Diese Kanäle werden laufend optimiert und mit weiteren Pilotprojekten im öffentlichen Verkehr wird der Billettkauf im öffentlichen Verkehr laufend vereinfacht.

Um Kundinnen und Kunden zukünftig weiterhin die Möglichkeit eines kurzfristigen Billettbezugs im Zug zu geben, hält die MGBahn aufgrund ihrer touristischen Ausrichtung am Verkauf in den Zügen fest und verbindet diesen mit einem Zuschlag von zehn Franken. Ausnahmen sind in den Tarifbestimmungen der Alliance Swiss Pass, der Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs, geregelt. Zudem sind Spezialbillette der MGBahn und Sonderfälle wie zum Beispiel Klassenwechsel mit einer Differenz von mindestens fünf Franken oder Tickets für Kinder vom Zuschlag ausgenommen.

Diese Anpassung spiegelt das Bemühen der MGBahn wider, den digitalen Fortschritt im öffentlichen Verkehr zu fördern und markiert einen wichtigen Schritt in Richtung eines effizienten und kundenorientierten Verkehrssystems, das sowohl den Bedürfnissen der modernen Reisenden als auch den Anforderungen des regionalen Personenverkehrs gerecht wird.


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1 Kommentar

  1. Das ist keine blosse „Anpassung an den Branchenstandard“, sondern gesetzwidrig und diskriminierend. Im öffentlichen Verkehr, der sich ja gerne auch mit dem Label „Service public“ schmückt, darf man nicht eine grosse Bevölkerungsgruppe (Leute ohne Handy und/oder ohne Internetanschluss, von einer Sehschwäche Betroffene, Undigitale usw.) de facto von der Beförderung ausschliessen oder sie mit so happigen Zuschlägen bestrafen. Und dies erst recht nicht bei der MGB, wo von 44 ländlich-gebirgigen Stationen nur eine kleine Minderheit bedient ist und/oder einen Ticketautomaten aufweist.

    Wenn die Bahn Onlinekäufer mit einem kleinen Rabatt bevorzugen oder aber taugliche Alternativen anbieten würde (zum Beispiel Billette und Mehrfahrtenkarten am Selecta-Automaten oder im Konsum erhältlich, „Kontakt-/Verkaufsecke“ in Zugsmitte usw.), könnte man über die Neuerung ja reden, aber so geht’s ganz sicher nicht. Bundesverfassung und Personenbeförderungsgesetz gelten auch im Wallis, liebe MGB! Das wird spannend, wenn sich der/die erste zu Unrecht „Bezuschlagte“ ans Bundesverwaltungsgericht wendet.

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