Wie wird der Sommer 2021 für die Bergbahnen?

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Diese Frage treibt die Bergbahnbranche derzeit um. Seilbahnen Schweiz geht davon aus, dass auch in diesem Sommer vor allem einheimische Gäste Ferien in den Schweizer Bergen buchen werden. Erfreulicherweise sieht die Buchungslage in Destinationen mit einem traditionell hohen Anteil an Schweizer Gästen ziemlich positiv aus. 

Seilbahnen Schweiz zeigt sich verhalten positiv

Optimistisch gestimmt sind auch jene Ausflugsgebiete, die von einer guten Erreichbarkeit von Deutschland profitieren. An Wochenenden mit schönem Wetter wurden dort bereits im Frühsommer gute Frequenzen erreicht. Auf der anderen Seite zeichnet sich wie bereits während der Wintersaison für international ausgerichtete Destinationen aufgrund fehlender Gäste aus entfernten Märkten weiterhin ein düsteres Bild ab. Weil international orientierte Destinationen gleichzeitig auch die grössten Umsätze erwirtschaften, rechnet der Branchenverband Seilbahnen Schweiz nicht damit, dass sich die Gesamtumsätze auf nationaler Ebene erholen werden.

Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben

Mit den Lockerungen hat der Bundesrat auch die Bestimmungen für die Bergbahnen angepasst. So wurden die Kapazitätsbeschränkungen auf Gondeln und Kabinen aufgehoben. Es gelten jetzt wieder die gleichen Bestimmungen wie im öffentlichen Verkehr. Das heisst: Maskenpflicht in allen geschlossenen Fahrzeugen und Wartezonen. Auf den Sesselbahnen ist die Maskenpflicht hingegen aufgehoben. Diese Lockerungen werden von den Bergbahnbetreibern sehr begrüsst.

Richtlinien «Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten»

Für Schweizer Seilbahnen hat Sicherheit oberste Priorität. Die Branche unternimmt alles, um die Sicherheit der Gäste zu jeder Zeit zu gewährleisten. Zur Gewährung der Sicherheit auf Freizeitanlagen, welche von Bergbahnen betrieben werden, wurde eine neue Branchenlösung entwickelt. Unter der Leitung von Prof. Dr. iur. Manuel Jaun von der Arbeitsgruppe Sommeraktivitäten von Seilbahnen Schweiz wurde die Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten erarbeitet. Diese definiert die Sicherheitsanforderungen für Wanderwege, Mountainbike-Angebote, Klettersteige, Anlagen zur selbständigen Sportausübung und Anlagen mit ausgeprägt technischem Charakter. Daneben werden auch organisatorische Verantwortlichkeiten, Arbeitsplanung und Notfallorganisation, der Schutz vor Absturz- und Naturgefahren sowie die Kontrolle und Unterhalt von Schutzbauten und die Signalisation behandelt. Die «Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten» ist seit dem 1. Mai gültig und wird zurzeit bei den Bergbahnunternehmen eingeführt und geprüft. Alle im Sommergeschäft tätigen Seilbahnunternehmungen haben dabei die Möglichkeit, das Gütesiegel «geprüfter Sommerbetrieb» zu erhalten.

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