Rechtsanpassungen für effizienten internationalen Bahnverkehr

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 10. April 2024 veröffentlicht.

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Trinationaler ETR 610: Der SBB RABe 503 022 hat 2017 eine spezielle Beklebung für die Bahnverbindung Deutschland - Schweiz - Italien und den Taufnamen «Johann Wolfgang von Goethe» erhalten. / Quelle: Dario Häusermann

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 Änderungen des Eisenbahngesetzes beschlossen und neue Rechtserlasse per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Damit kann die Schweiz an einheitlichen europäischen Zulassungsverfahren für Rollmaterial im internationalen Bahnverkehr teilnehmen.

Zugunsten der Passagiere und Unternehmen muss der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst effizient und hindernisfrei funktionieren. Dies stärkt auch die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene. Mit der vom Bundesrat beschlossenen Anpassung des Eisenbahngesetzes und damit verbundener Erlasse schafft die Schweiz die rechtlichen Voraussetzungen, um unbefristet an den europäischen Zulassungsverfahren für international verkehrendes Rollmaterial teilnehmen zu können. Dies vereinfacht die Verfahren und senkt den Aufwand für alle Beteiligten. Die Vorgaben der Schweiz bezüglich des barrierefreien Zugangs für Menschen mit Beeinträchtigung bleiben erhalten.

Nachdem das Parlament der Vorlage in der Herbstsession 2023 zugestimmt hatte, hat der Bundesrat die rechtlichen Anpassungen nun per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Für eine dauerhafte und vollständige Teilnahme der Schweiz an den europäischen Verfahren müsste ergänzend das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU angepasst werden. Aktuell wird die Zusammenarbeit mit der EU bei den Zulassungsverfahren mit einer Übergangslösung abgesichert.


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