Zusammenarbeit im Eisenbahnwesen: Schweiz und EU unterzeichnen Beschluss

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Die BLS Cargo Re 475 419, mit Zulassung für D-A-CH-I-NL-B, am 15. Januar 2021 mit einem Containerzug. / Quelle: BLS Cargo

Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission, und Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), haben einen Beschluss zur weiteren Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) unterschrieben.

Die Schweiz und die EU haben ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniert. Deshalb haben die Vertreter der Schweiz und der EU wie angekündigt beschlossen, die Zusammenarbeit in der ERA um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die ERA ist seit 2019 in der EU für die gemeinsame Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Dank der Zusammenarbeit sinkt auch für schweizerische Unternehmen der administrative Aufwand. Zuvor hatten sie für die Zulassungen von Rollmaterial in jedem betroffenen Land ein separates Verfahren durchlaufen müssen.

Den jetzt unterzeichneten Beschluss hatte der Bundesrat am 10. Dezember 2021 gutgeheissen; er ist bis Ende 2022 befristet.


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