SOB: Einigung bei den Lohnverhandlungen 2023 [aktualisiert]

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 1. Dezember 2022 veröffentlicht.

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Die Sozialpartner haben in der Verhandlungsrunde vom 30. November 2022 gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zur Lohnentwicklung 2023 gefunden und sich auch auf die Auszahlung einer einmaligen, ausserordentlichen Leistungsanerkennung geeinigt. 

Lohnentwicklung 2023 und einmalige, ausserordentliche Leistungsanerkennung

Höheres Maximum für Lohnbänder

Das Lohnband-Maximum der Lohnbänder im Lohnsystem der SOB wird per 1. Januar 2023 um 3% erhöht, das Lohnband-Minimum steigt um 1,5%. Damit könnten auch jene Mitarbeitenden von Lohnerhöhungen profitieren, die heute bereits das im GAV vereinbarte Lohnband-Maximum erreicht haben. Durch die Erhöhung des Lohnband-Maximums wird sich der Aufstieg auch für diese Mitarbeitenden innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre fortsetzen. Mit der Erweiterung der Lohnbänder werden die Aufstiegsschritte entsprechend grösser (GAV Anhang 1, Artikel 5).

Erhöhung der Lohnsumme um 2%

Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung anerkennen die Notwendigkeit einer Lohnanpassung bei den derzeitig gestiegenen Preisen. Dabei sind die wirtschaftlichen Möglichkeiten und der vorsichtige Um- gang der SOB mit den Steuergeldern zu berücksichtigen. Bund und Kantone haben die SOB – und die gesamte öV-Branche – während der Coronapandemie mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe unterstützt, um die entstandenen Defizite auszugleichen. Mit diesem weitsichtigen Vorgehen haben die Besteller die Finanzlage der Unternehmen während der Krise stabilisiert und damit verbunden auch für sichere Arbeitsplätze gesorgt. Um der allgemeinen Teuerung entgegenzuwirken, wurden zudem für das Jahr 2023 im Personenverkehr gleichbleibende Ticketpreise beschlossen.

Die Sozialpartner haben sich auf die Erhöhung der Lohnsumme um 2% für Lohnerhöhungen gemäss dem Lohnsystem SOB geeinigt. Dies entspricht ungefähr einer Verdoppelung der Lohnerhöhungen im Vergleich zum laufenden Jahr und geht über die Erfüllung des Lohnsystems hinaus.

Auszahlung einer einmaligen, ausserordentlichen Leistungsanerkennung im Umfang von 1,35% der Lohnsumme

Das hohe Engagement und die guten Leistungen aller SOB-Mitarbeitenden im Jahr 2022 sollen honoriert werden. Die Mitarbeitenden erhalten eine einmalige, ausserordentliche Leistungsanerkennung von 1 300 Franken (100% Pensum und mindestens zwölf Monate bei der SOB). Die individuelle Höhe des Betrags berechnet sich entsprechend dem Beschäftigungsgrad und anteilig zur Zugehörigkeit zur SOB im Jahr 2022. Für die Lernenden wird die Hälfte des Betrages berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Januarlohn 2023.

Anpassungen im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der SOB

Dieses Jahr standen keine grossen Änderungen im GAV der SOB an. Es wurden einige Artikel präzisiert oder den aktuellen Gepflogenheiten angeglichen, die Entschädigung für die Einsätze ausserhalb der Arbeitszeit (Reglement zu Anhang 4) sowie die neu verhandelten Lohnbänder angepasst. Details hierzu werden im nächsten «SOBzusammenzug» erläutert.

Die Sozialpartner und die Geschäftsleitung der SOB sind mit dem Ergebnis zufrieden, das durch eine konstruktive Zusammenarbeit in der Verhandlung ermöglicht wurde.

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