VöV: Nach dem Klimaschutzgesetz ist vor dem CO2-Gesetz

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SBB/ÖBB Nightjet NJ402 Zürich HB - Amsterdam Centraal vor der Abfahrt am 11. Dezember 2021 in Zürich HB. / Quelle: SBB CFF FFS

Grosse Genugtuung herrschte beim VöV nach dem deutlichen Ja zum Klimaschutzgesetz. Denn dieses «JA» ist auch ein erster wichtiger Schritt in Richtung CO2-freie Mobilität. Obwohl im Klimaschutzgesetz «nur» Ziele festgelegt werden, stellt es doch die Basis für weitere Erlasse dar. Eine entscheidende Vorlage behandelt der Ständerat schon im Herbst: Die Revision des CO2-Gesetzes.

Mit dem CO2-Gesetz wird es konkret: So enthält das neue CO2-Gesetz zahlreiche sinnvolle Fördermassnahmen, von denen auch der öV profitieren kann. Das sind die wichtigsten Punkte der Vorlage:

  • Für die Unterstützung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene (inkl. Nachtzüge) sollen pro Jahr (und bis 2030) maximal 30 Millionen Franken zur Verfügung stehen.
  • Im Strassen-öV soll der Bund zur Förderung von umweltfreundlichen Antrieben in der konzessionierten Personenbeförderung Beiträge von höchstens 47 Mio. Franken pro Jahr an die Beschaffung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb und an die Umrüstung von Schiffen auf einen elektrischen Antrieb ausrichten. Der Umfang der Förderung beträgt im Regionalen Personenverkehr (RPV) 75 Prozent der zusätzlichen Investitionskosten nach Abzug aller Fördermittel, im Ortsverkehr und im touristischen Verkehr 30 Prozent der zusätzlichen Investitionskosten nach Abzug aller Fördermittel. Obwohl von «elektrischem Antrieb» gesprochen wird, ist die Unterstützung technologieneutral. 
  • Beim konzessionierten Personenverkehr geht es um den Wegfall der Mineralölsteuerrückerstattung. Heute ist dieser auf der Strasse wie auf Gewässern von der Mineralölsteuer befreit. Der Artikel, der diese Befreiung heute vorsieht, soll auf den 1. Januar 2026 ersatzlos gestrichen werden. Dieser frühe Zeitpunkt ist für den VöV kritisch, er setzt sich dafür ein, dass erstens die Bestimmung für den Strassen-öV erst später aufgehoben wird und, dass zweitens die Schifffahrt weiter von der Mineralölsteuerpflicht ausgenommen bleiben wird.

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1 Kommentar

  1. Die Dringlichkeit des Klimaschutzes verlangt nach einem gewissen Druck auf die Akteure. Aber weitaus dringlicher als beim ÖV wäre das Streichen der Mineralölsteuerbefreiung beim Flugverkehr und bei der Landwirtschaft. Der Beitrag des Flugverkehrs zum CO2-Ausstoss ist unverhältnismässig gross und die Landwirtschaft verfügt über riesige Dachflächen, die möglichst rasch für Photovoltaikanlagen und das Elektrifizieren von Landmaschinen genutzt werden müssten. Hinzu kommt das energetische Potential der Gülle und des Mistes aus der Tierhaltung, das erst ansatzweise zum Erzeugen von Biogas und Strom genutzt wird. Die Flugpreise müssten die Kosten, auch die Kosten der verursachten Umweltschäden, realistischer abbilden als sie dies mit der Wettbewerbsverzerrung durch die Befreiung von der Mineralölsteuer der Fall ist. Diese hirnrissige Subvention der besonders klimaschädigenden Billigfliegerei zu Lasten der Konkurrenzfähigkeit der Bahn muss rasch beendet und die Kostenwahrheit hergestellt werden.

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