BAV publiziert Leitfaden zu On-Demand-Transportangeboten

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Zwei batteriebetriebene Mercedes-Benz eVitos [einer ist auf dem Foto zu sehen] und ein rollstuhlgängiger Kleinbus wurden in Basel für MOBILISK eingesetzt. / Quelle: BVB

Mit der Entwicklung von On-Demand-Mobilitätsangeboten verschwindet die klassische Aufteilung zwischen Individual- und öffentlichem Verkehr zunehmend. Die bestehenden Gesetze decken mittlerweile nicht mehr alle Aspekte explizit ab. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat deshalb einen Leitfaden erarbeitet, in welchem es die wichtigsten Fragen zu den Vorgaben für On-Demand-Angebote beantwortet.

Der Begriff On-Demand-Angebot – auch Bedarfsverkehr, Fahrten auf Verlangen oder Rufbus genannt – hat in der Praxis verschiedene Ausprägungen. Je nach Variante benötigen On-Demand-Angebote eine Bundeskonzession (durch das BAV erteilt) oder sie unterstehen dem kantonalen Recht.

Mit dem Leitfaden zeigt das BAV auf, wann ein On-Demand-Angebot einer Konzession des Bundes untersteht und welche Anforderungen in diesem Rahmen einzuhalten sind (Betriebsbedingungen, Fahrzeugzulassung, Qualifikation des Fahrpersonals, Arbeitszeit, Benutzung von öV-Haltestellen und Busfahrbahnen, Behindertengleichstellungsgesetz usw.).

Im Rahmen des Leitfadens werden weder bestehende rechtliche Lücken geschlossen noch neue Grundlagen geschaffen. Vielmehr werden die heute geltenden gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf (konzessionierte) On-Demand-Angebote grundsätzlich erläutert und bestehende Unsicherheiten zu deren Interpretation bestmöglich behoben.

In Zukunft könnte die Situation weniger komplex sein. Das BAV sieht vor, dass On-Demand-Angebote künftig dem kantonalen Recht unterstehen sollen. Ausgenommen davon wären On-Demand-Angebote, die vom Bund und/oder den Kantonen bestellt und mitfinanziert werden. Für solche Angebote wäre eine Konzession weiterhin erforderlich. Dieser Stossrichtungsentscheid wird in den kommenden Monaten konkretisiert. Bei Bedarf wird der vorliegende Leitfaden entsprechend angepasst.


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